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Kam chinesischer Menschenrechtler in der Haft zu Tode?
Appell an Westerwelle: Klären Sie das Schicksal von Gao Zhisheng auf!
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Göttingen, 18. Januar 2010

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an Außenminister Guido Westerwelle appelliert, von den chinesischen Behörden Aufklärung über das Schicksal des vor fast einem Jahr von der chinesischen Polizei entführten Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng zu fordern. "Wir sind in größter Sorge um den renommierten christlichen Anwalt, der sich engagiert für verfolgte Falun-Gong-Anhänger und Bürgerrechtler eingesetzt hat", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius.

Am Wochenende hatten sich die Indizien für einen gewaltsamen Tod des Juristen verstärkt. Ein Polizeibeamter, der nach eigenen Aussagen an Gaos Entführung am 4. Februar 2009 beteiligt gewesen war, teilte dessen älterem Bruder Zhiyi mit, der Anwalt sei bei einem "Freigang" am 25. September 2009 "verschwunden". "Mit solchen Formulierungen umschreiben die chinesischen Behörden oft den gewaltsamen Tod von Häftlingen", erklärte Delius. Der seit Januar 2006 mehrfach inhaftierte Gao Zhisheng war immer wieder in der Haft gefoltert worden. Seit seiner Entführung im Februar 2009 fehlt jedes Lebenszeichen von dem Anwalt.

Der heute 45 Jahre alte Jurist war noch im Jahr 2001 vom chinesischen Justizministerium zu einem der zehn besten Rechtsanwälte des Landes gewählt worden. Doch nach seinem Austritt aus der Kommunistischen Partei im Jahr 2005 und "Offenen Briefen" an die Staatsführung, in denen er Religionsfreiheit und ein Ende der Verfolgung von Falun Gong forderte, wurde er immer häufiger von den Behörden bedrängt. Auch engagierte sich der praktizierende Christ für verfolgte Angehörige christlicher Hauskirchen in China. Nachdem er zahlreiche Menschenrechtler und Opfer der Behördenwillkür vor Gericht verteidigt hatte, entzog man ihm 2005 seine Zulassung als Rechtsanwalt und schloss im November des gleichen Jahres seine Kanzlei für ein Jahr.

Der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius ist auch erreichbar unter asien@gfbv.de
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