
Foto: © DBT/J.F. Müller
Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert von den Kandidat*innen für den Bundestag und von der zukünftigen Regierung, dass sie sich weltweit konsequent gegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression einsetzen. Sie müssen sich für die Rechte und den Schutz verfolgter und bedrohter ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten und Nationalitäten sowie Indigener Völker stark machen. Unabdingbar dafür ist die konsequente Anwendung geltender deutscher, europäischer und internationaler Gesetze und Normen sowie ein Ende der doppelten Standards, wenn es um schwerste Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts geht. Menschenrechte sind auf der ganzen Welt unteilbar, jedes Menschenleben ist gleich viel wert! Nur in stabilen Demokratien werden Menschenrechte gewahrt, daher muss das Ziel der Außenpolitik eine menschenrechtsbasierte Strategie gegen die weltweite Ausweitung autoritärer Politik sein.
Die neue Regierung darf bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht aus geostrategischen oder wirtschaftlichen Gründen beide Augen zudrücken. Der Krieg im Sudan hat sich zur weltweit größten humanitären Katastrophe entwickelt. Hier muss die Zivilbevölkerung geschützt, die humanitäre Versorgung von Millionen Hungernden und eine konsequente Sanktionierung all jener, die durch Waffenlieferungen den Krieg anheizen, umgesetzt werden.
2023 hat der Bundestag den Völkermord an den Yezid*innen 2014 anerkannt. Die deutsche Bundesregierung muss sich für mehr Hilfe für die Yezid*innen im Sinjar/Irak, die Befreiung der verschleppten Frauen, eine Entschädigung der Opfer, die Bestrafung der Täter*innen und Drahtzieher*innen sowie eine Aufarbeitung einsetzen.
Die neue Regierung muss von der Türkei den Rückzug ihrer Truppen aus den Gebieten in Nordsyrien verlangen, wo schwerste Menschenrechtsverletzungen verübt werden. Im Rahmen ihrer Angriffskriege „Olivenzweig“ (2018) und „Friedensquelle“ (2019) war die Türkei dort einmarschiert. Die völkerrechtswidrige Besetzung Afrîns und anderer Gebiete mit entsetzlichen Folgen für die Zivilbevölkerung muss beendet werden.
Die Regierung muss immer und überall für Religionsfreiheit und die vollständige Gleichberechtigung verschiedener Volksgruppen eintreten.
Gegenüber der neuen syrischen Regierung muss sich Deutschland für die Wiederherstellung des autonomen Status von Afrîn und anderer mehrheitlich von Kurd*innen, Christ*innen und Yezid*innen bewohnten Gebiete sowie für die Rechte von Alevit*innen, Assyrer*innen/Aramäer*innen/Chaldäer*innen und Drus*innen einsetzen. Deutschland und seine EU-Partner*innen sollten föderale Strukturen in Syrien fördern.
Auch gegenüber Verbündeten wie dem NATO-Partner Türkei muss die Regierung konsequent für die Umsetzung der international garantierten Menschen- und Minderheitenrechte für die oben genannten Volksgruppen und Religionsgemeinschaften einstehen. Gleichfalls müssen in der Türkei Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit zurückgenommen, Anklagen gegen Medienschaffende, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, NGO-Mitarbeiter*innen und Oppositionspolitiker*innen fallengelassen werden.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bringt unendliches Leid über die Zivilbevölkerung des Landes. Minderheiten und Indigene Völker wie Rom*nja und Krimtatar*innen sind besonders betroffen. In Russland selbst hat sich unter Präsident Putin eine menschenfeindliche Diktatur etabliert, die die Zukunft der Bürger*innen zerstört. Überproportional viele Rekruten Indigener Völker werden zum Krieg eingezogen. Das gefährdet teils das Überleben dieser Völker. Die Bundesregierung muss die Ukraine unterstützen und sich dabei auch für die Einhaltung der Minderheitenrechte einsetzen. Sie muss die indigene Bewegung in Russland stärken und verfolgte indigene Aktivist*innen aufnehmen.
Die neue Bundesregierung muss das Lieferkettengesetz konsequent gegenüber deutschen Unternehmen durchsetzen. Indigene Umwelt- und Menschenrechte müssen in allen Stadien der Lieferkette geschützt werden. Das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) muss in ein nationales Gesetz umgesetzt werden, ohne das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzuschwächen.
Die ILO-Konvention 169, die die Landrechte Indigener Völker anerkennt und schützt, muss respektiert und konsequent umgesetzt werden. Dabei ist es unerlässlich, dass Indigene Völker und Minderheiten bei Maßnahmen, die sie betreffen – wie zum Beispiel Infrastruktur- und Bergbauprojekten, an denen Deutschland oder deutsche Unternehmen beteiligt sind – vorher konsultiert und durchgehend einbezogen werden. Bei Projekten zur Energiewende wie etwa dem geplanten Hyphen-Wasserstoff-Projekt im Süden Namibias müssen die Rechte der betroffenen Nama garantiert werden.
Die Regierung muss sicherstellen, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Mercosur sowie weitere bilaterale Abkommen die Rechte Indigener Völker respektieren und schützen.
Die Regierung muss dafür Sorge tragen, dass in die Lieferketten deutscher Unternehmen keine Zwangsarbeit aus Xinjiang/Ostturkestan einfließt. Sie muss sich für die Rechte der von der chinesischen Regierung verfolgten Tibeter*innen, Mongol*innen und Uigur*innen einsetzen. Die chinesische Regierung führt seit langem eine Unterdrückungskampagne gegen die Uigur*innen in Ostturkestan durch, die auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als Völkermord eingestuft wird. Die chinesische Regierung hat in Ostturkestan ein System aus Zwangsmaßnahmen perfektioniert. Dazu gehören Zwangsarbeit, Zwangsinternate, willkürliche Verhaftungen, gewaltsames Verschwindenlassen, Geburtenverhinderung sowie kulturelle und religiöse Verfolgung.
Die neue Bundesregierung wird aufgefordert, für Frieden und Stabilität auf dem Westbalkan zu sorgen. Gemeinsam mit den EU-Partnern*innen muss sie den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić zur Einhaltung demokratischer Prinzipien, wie Bürger- und Minderheitenrechte, Pressefreiheit und Unabhängigkeit der Justiz drängen.
Deutschland muss sich zur Aufarbeitung seiner Kolonialgeschichte verpflichten. Dazu gehören die Anerkennung deutscher Kolonialverbrechen, die Einbettung in Bildung, Kultur und Politik, das Vorantreiben geeigneter Entschädigungsmaßnahmen und die Rückgabe von Ahnen und Cultural Belongings.
Das „Versöhnungsabkommen“ zwischen Namibia und Deutschland muss von der neuen Regierung unter Einbeziehung der Nachfahr*innen der Überlebenden des Völkermords an den Ovaherero und Nama von 1904-1908 neu verhandelt werden.
Die Regierung muss mit ihren internationalen Partner*innen die internationale Strafgerichtsbarkeit und das Völkerstrafrecht stärken und weiterentwickeln. Sie soll sich für die Annahme einer Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Stärkung des IStGH -Statuts zur Ahndung des Verbrechens der Aggression, sowie für die Vollstreckung von Haftbefehlen auch gegen Politiker*innen verbündeter Staaten einsetzen.
Die Regierung muss sich für die Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einsetzen, besonders solche, die Bosnien und Herzegowina betreffen.
Diese Kampagne wurde im Februar 2025 lanciert.
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