Foto: Pedro Cayuqueo

Mapuche-Heilerin Francisca Linconao darf im Hausarrest auf ihren Prozess warten

Wir danken für die Unterstützung unserer Kampagne!

Juli 2017

Im Morgengrauen des 30. März 2016 hämmerten Polizisten in drei Mapuche-Dörfern in Chile an die Türen, zerrten Schlafende aus den Betten, verhafteten zehn Männer und eine Frau: die Machi Francisca Linconao (60). Einer der Verhafteten hatte sie im Mordfall des Großgrundbesitzer-Ehepaars Luchsinger-MacKay schwer belastet. Deshalb wurden alle wegen „Brandstiftung mit Todesfolge und terroristischem Charakter“ angeklagt. Zwar widerrief der „Zeuge“ schon bei der ersten Anhörung seine Aussage. Diese sei unter Androhung von Gewalt gemacht worden. Doch jetzt mahlen die Mühlen der Justiz: Den elf Mapuche wird der Prozess gemacht. Grundlage dafür ist das berüchtigte Anti-Terrorgesetz aus der Pinochet-Diktatur. Es ermöglicht eine lange Untersuchungshaft, die Zulassung anonymer, schwer überprüfbarer Zeugenaussagen, Behinderungen der Verteidigung durch späte Akteneinsicht sowie hohe Haft- und Geldstrafen.

Francisca Linconao hat mächtige Feinde, denn 2009 hatte sie als erste indigene Frau überhaupt unter Berufung auf die Konvention zu den Rechten indigener Völker (ILO 169) gegen das Unternehmen Palermo Limitada geklagt und gewonnen. Jetzt dürfen auf dem Land, auf dem ihre Heilkräuter wachsen, keine Bäume mehr gefällt werden. 2013 wurde sie dann auf einmal im Zusammenhang mit dem Fall Luchsinger-MacKay angeklagt. Die Hinterbliebenen vertrat ein Anwalt von Palermo Limitada. War das Zufall? Das Verfahren dauerte nicht lange. Linconao wurde freigesprochen. Doch jetzt droht ihr in gleicher Sache ein Prozess auf Grundlage des „Antiterrorgesetzes“! Es drängt sich der Verdacht auf, dass sie mundtot gemacht werden soll wie sieben andere Machis, die derzeit strafrechtlich verfolgt oder bereits verurteilt wurden.

Seit ihrer Festnahme im März 2016 wurde mehrmals der Ort ihrer Haft zwischen Untersuchungsgefängnis und Hausarrest gewechselt, wodurch die Machi sehr krank wurde. Von 22. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017, nach der vierten Verlegung innerhalb weniger Monate zurück in das Frauengefängnis, begann sie schließlich einen Hungerstreik. Nur dadurch konnte sie durchsetzen, dass sie seit dem 6. Januar ihren Prozess im Hausarrest abwarten kann. Im April 2017 bekam sie sogar für einige Tage eine Sondergenehmigung: Um eine spirituelle Zeremonie vom 8. bis 9. April zu organisieren und durchzuführen, durfte die Machi für 20 Tage das Haus verlassen. Diese Genehmigung galt jedoch nur für den Zeitraum der Vor- und Nachbereitung der Zeremonie in der Provinz Cautín sowie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr.

Im März 2017 hat die Gesellschaft für bedrohte Völker eine Kampagne mit der Forderung initiiert, das Anti-Terrorgesetz (N°18.314), das nur auf die Mapuche angewendet wird, abzuschaffen. Auch forderten wir Chiles Präsidentin Bachelet auf, die Untersuchungshaft der Machi Francisca Linconao zu stoppen und ihr ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Vielen von Ihnen beteiligten sich bisher an unserer Aktion und schickten entweder die Postkarte an die Präsidentin der Republik Chile ab oder unterzeichneten unsere Online-Petition. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich an der Kampagne beteiligt haben. Noch im März bekamen wir einen Brief vom chilenischen Ministerium für Recht und Menschenrechte, der uns mitteilte, dass die Machi die Untersuchungshaft in ihrem Haus verbringen darf. Jetzt hat uns im Juni auch das Kabinett der Präsidentin stellvertretend für alle gesendeten Postkarten geantwortet. Es beweist einmal mehr, wie wichtig internationale Aufmerksamkeit für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern weltweit ist.

Ein weiterer Erfolg konnte für Francisca Linconao am 10. Mai erreicht werden. Das Berufungsgericht von Temuco, einer 260.000 Einwohnerstadt, fast 700 Kilometer südlich von Santiago de Chile, schwächte die Regeln für den Hausarrest ab. Sie muss sich nun nur noch nachts zwischen 22 Uhr und 8 Uhr in ihrem Haus befinden. Tagsüber kann sie sich jetzt auch außerhalb des Hauses aufhalten. Dadurch ist es der Mapuche-Heilerin endlich wieder möglich, für Kranke zu sorgen und spirituelle Zeremonien durchzuführen. Linconao selbst geht es gesundheitlich immer noch sehr schlecht. Sie leidet unter den Folgen des Hungerstreiks. Die Ungewissheit über den Termin ihres Prozesses setzt sie außerdem psychisch stark unter Druck. Die Verhandlung wurde schon mehrfach verschoben und ist jetzt für September 2017 ins Auge gefasst, wie uns ihre Sprecherin Ingrid Conejeros Montecino mitteilte.

Bitte unterstützen Sie uns bei unserer Menschenrechtsarbeit!

Spendenkonto:

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Bank für Sozialwirtschaft

Autorinnen: Cécile Lacavalerie und Andrea Pagani Ábalos

Übersetzung: Franziska Rocholl

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