17.06.2019

100 Jahre Internationale Arbeiterorganisation ILO

Deutschland muss endlich die ILO-Konvention 169 ratifizieren (Pressemitteilung)

Bislang haben 23 der ILO-Mitgliedsstaaten die Konvention 169 ratifiziert, zumeist in Mittel- und Südamerika. Auch in Europa gibt es Unterzeichner: die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Spanien und Luxemburg. Die wichtigsten Rechte indigener Völker, die in der ILO-Konvention 169 abgesichert werden, sind Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Landrecht. Bild: Plenarsaal der 'International Labour Organisation' in Genf. International Labour Organization ( ILO - OIT - BIT) Photo Collection via Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Nach der Würdigung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von der Bundesregierung, endlich die Konvention 169 der ILO zu ratifizieren. „Wenn die Kanzlerin in ihrer Rede zum 100. Geburtstag der ILO im Juni in Genf betont, dass die Wirtschaft den Menschen zu dienen habe und nicht umgekehrt, sollte sie konsequent sein und auch die meist besonders schutzlosen indigenen Völker in diesen Grundsatz einbeziehen“, forderte die GfbV-Referentin Yvonne Bangert am Montag in Göttingen. „Viele Indigene leben in großer Armut und unter untragbaren Arbeitsbedingungen. Immerhin machen sie vier bis fünf Prozent der Weltbevölkerung aus. Die Bundesregierung muss jetzt endlich ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden und die ILO-Konvention ILO 169 ratifizieren. Dazu hat sie sich im Koalitionsvertrag verpflichtet.“

Bislang haben 23 der ILO-Mitgliedsstaaten die Konvention 169 ratifiziert, zumeist in Mittel- und Südamerika. Auch in Europa gibt es Unterzeichner: die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Spanien und Luxemburg. Die wichtigsten Rechte indigener Völker, die in der ILO-Konvention 169 abgesichert werden, sind Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Landrecht.

Im Detail wird gefodert: Entwicklung und Gestaltung der eigenen Zukunft entsprechend eigener Prioritäten (Art. 6 und 7), unter anderem das Recht auf umfassende Beteiligung an Entscheidungen des Staates, die diese Völker direkt betreffen könnten; Gleichberechtigung vor Verwaltung und Justiz (Art. 8 und 9); Land und Ressourcen (Art. 13-19); Beschäftigung und kulturell angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 20).

Die ILO-Konvention 169 wurde 1989 verabschiedet und legt in 44 Artikeln eine Art Grundrechtekanon für die 350 bis 440 Millionen Angehörigen der weltweit rund 6.000 indigenen Völker fest. Sie erkennt die indigenen Völker als grundsätzlich gleichberechtigt mit den jeweiligen nationalen Gesellschaften an. In Deutschland setzt sich der Koordinierungsreis ILO 169 als Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen, Netzwerke, Expertinnen und Experten für die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 ein. Die GfbV ist Teil dieses Netzwerkes.


Was in der ILO-Konvention 169 gefordert wird, warum Deutschland diese Konvention ratifizieren sollte sowie weitere Informationen finden Sie hier kurz und knapp zusammengefasst oder unter www.ilo169.de.

Headerbild: International Labour Organization ( ILO - OIT - BIT) Photo Collection via Flickr