08.01.2013

Ägyptens Kultusminister bekräftigt Schulverbot für Bahá‘í

Lage der Baha’i bleibt schwierig

Die Lage der Bahá’í in Ägypten hat sich nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auch nach der Revolution nicht gebessert. „Gerade hat der ägyptische Kultusminister Ibrahim Ghoneim am Sonntag in Kairo nochmals bekräftigt, dass Bahá’í-Kinder keine öffentlichen Schulen besuchen dürfen, da ihre Religion nicht offiziell anerkannt ist“, berichtete der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen und kritisierte: „Die Bahá’í in Ägypten werden noch immer wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Sie leben in ständiger Angst vor Übergriffen, nachdem die immer mehr an Macht gewinnenden radikal-islamischen Salafisten sie als Gefahr für die Sicherheit des Landes bezeichnet haben.“

Neben den koptischen Christen und muslimischen Sufis klagten auch die Bahá’í über die neue Verfassung Ägyptens, da sie die Ausübung ihres Glaubens weiter einschränkt. Artikel 37 der Verfassung sichert zwar grundsätzlich das Recht auf Religionsfreiheit zu, hält zugleich aber auch fest, dass nur die drei Glaubensgemeinschaften des Islam, Christentums und Judentums als Religionen anerkannt werden. So dürfen die Bahá’í keine Glaubenshäuser errichten und sich offiziell auch nicht zu ihrer Religion bekennen.

Doch auch im Alltagsleben hat ihre Nichtanerkennung schwerwiegende Folgen für die Bahá’í. Mussten die Bahá’í schon vor der Zeit von Staatspräsident Gamal Nasser (1954-1970) wie jeder andere Staatsbürger auch ihre Religionszugehörigkeit in ihren Ausweispapieren vermerken lassen, brachte ihnen dies damals keine Probleme. Von 1960 mussten sie sich jedoch entscheiden, zu welcher der drei offiziell anerkannten Religionen sie sich zugehörig fühlten, und so ihren eigentlichen Glauben verleugnen. Erst 2008 hat ein Vater zweier Kinder nach jahrelangem Rechtsstreit durchgesetzt, dass Bahá’í ihre Religion nicht mehr angeben müssen. Dieses Urteil wurde im März 2009 vom Höchsten Verwaltungsgericht des Landes bestätigt. „Doch leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass Behörden Bahá’í die Ausstellung von Geburts- oder Heiratsurkunden aufgrund der fehlenden Religionsangabe willkürlich verweigern“, erklärte Delius. Auch werden sie deshalb oft von Arbeitgebern diskriminiert.

In Ägypten leben rund 2.000 Bahá’í, deren Vorfahren zumeist vor rund 160 Jahren in das Land einwanderten. Im März 2009 wurden Häuser von Bahá’í in einem Dorf in der Provinz Sohag von aufgebrachten Muslimen niedergebrannt. Viele Bahá’í fürchten, dass sich solche Übergriffe mit dem Erstarken der Salafisten wiederholen werden.