12.06.2020

AfD-Abgeordneter auf der besetzten Krim

Bundestagspräsidium darf russischen Einfluss nicht dulden (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) befürchtet nachhaltige Reputationsschäden für den Deutschen Bundestag, wenn dieser das Verhalten des Abgeordneten Ulrich Oehme (AfD) nicht umfassend aufklärt und gegebenenfalls sanktioniert. Medienberichten zufolge hatte dieser im März 2018 eine Reise auf die völkerrechtswidrig annektierte Krim unternommen und sich diese von der Besatzungsmacht Russland finanzieren lassen.

„Wenn sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages von Putin als Claqueur für seine illegale Annexionspolitik bezahlen lässt und zugleich für die Aufhebung der Sanktionen wirbt, ist das ein ausgemachter Skandal“, findet GfbV-Direktor Ulrich Delius. „Bundestagspräsident Schäuble muss diese Sache mit Nachdruck aufklären und deutlich machen, dass er keinen politischen Einfluss der Duma auf sein Haus duldet.“

Die Russische Föderation hält die ukrainische Halbinsel seit März 2014 besetzt und begeht dort regelmäßig Menschenrechtsverletzungen. Die Minderheit der Krimtataren ist davon besonders betroffen. „Willkürliche Hausdurchsuchungen und Festnahmen sind auf der Krim alltäglich“, berichtete Delius. „Die Einschüchterungsversuche betreffen vor allem Menschen, die sich juristisch oder menschenrechtlich engagieren. Jetzt erfahren wir, dass der Kreml sich offenbar Wohlwollen aus dem Ausland eingekauft hat.“ 

Am 18. Dezember 2018 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) eine Resolution verabschiedet, die die russische Besatzung der Krim und die Militarisierung angrenzender Seegebiete verurteilt (A/73/L.47). „Die Annexion der Krim ist und bleibt illegal. Es kann nicht sein, dass sich Abgeordnete des Bundestages dafür bezahlen lassen, dass sie das Gegenteil behaupten“, so Delius.