08.08.2014

Chinesischer Menschenrechtler Gao Zhisheng freigelassen

GfbV-Asienreferent Ulrich Delius kommentiert

Gao Zhisheng gilt als einer der prominentesten Menschenrechtsanwälte in der Volksrepublik. Der bekennende Christ hat sich als Rechtsanwalt besonders engagiert für die Glaubensfreiheit von verfolgten Christen und Falun Gong-Anhängern eingesetzt. Diese Rechtsfälle gelten unter Chinas Rechtsanwälten als besonders heikel, weil die Behörden ihr Engagement oft mit der Suspension der Rechtsanwaltszulassung ahnden. Doch Gao Zhisheng ging in seinem Engagement für Religionsfreiheit noch weiter. So forderte er in drei Offenen Briefen an den Nationalen Volkskongress in den Jahren 2004 bis 2006 eine Einstellung der Verfolgung von Falun Gong.

Darüber hinaus machte er sich einen großen Ruf unter verarmten Bauern und Petitionären und unterstützte sie mit seinem juristischen Wissen in ihren Auseinandersetzungen mit der Willkür von Parteifunktionären und lokalen Verwaltungsstellen. Auch mittellose Personen vertrat er regelmäßig in ihren Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, so dass er auch als „Anwalt der Armen“ gilt.

Seine Haftstrafe endete am 7. August 2014.