06.03.2023

Der Hohe Repräsentant schadet Bosnien

Brief an den Auswärtigen Ausschuss

Der Westbalkan kommt nicht zur Ruhe. Seit über 30 Jahren ist die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in der Region aktiv. Im Jahr 1995 hat das Friedensabkommen von Dayton den schrecklichen Krieg (1992-1995) beendet. Die dahinterliegenden Konflikte konnte es aber nicht lösen. Stattdessen hat der Vertrag Probleme verdeckt und verschoben.

An diesen Problemen und Konflikten arbeiten wir seitdem. Vertrauensvoll und konstruktiv haben wir dabei immer mit dem jeweiligen Hohen Repräsentanten der Internationalen Gemeinschaft für Bosnien und Herzegowina kooperiert – zuerst mit Carl Bildt, Carlos Westendorp , Wolfgang Petritsch, Paddy Ashdown,  Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Miroslav Lajcak,  zuletzt mit Valentin Inzko. Auch zum aktuellen Hohen Repräsentanten, Christian Schmidt, hätten wir gerne eine konstruktive Arbeitsbeziehung. Das gestaltet sich jedoch schwierig.

Am 2. Oktober 2022, direkt am Wahltag, hat er seine Vollmachten genutzt und umstrittene Reform des Wahlrechts durchgesetzt. Diese „Reform“ hat nationalistische Kräfte gestärkt, besonders kroatische, aber auch serbische-nationalistische Parteien haben profitiert. Sie stellen die Einheit Bosniens in Frage und können die politischen Prozesse im Land nach ihren Wahlerfolgen blockieren.

Wir hatten den Hohen Repräsentanten bereits im Vorfeld gewarnt, dass seine Wahlrechtsreform ein Fehler ist und schwerwiegende, negative Auswirkungen auf Bosnien und Herzegowina und seine Bürgerinnen und Bürger haben wird. Herrn Schmidt haben wir dazu auch persönlich kontaktiert. Wir haben unsere Kritik daran nach der Wahl wiederholt und uns inzwischen auch an den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages gewandt. Diesen Brief finden Sie hier (PDF).