23.04.2020

EU-Sanktionen gegen Myanmar

An der Realität vorbei (Pressemitteilung)

Am heutigen Donnerstag will die Europäischen Union über das bestehende Sanktionsregime gegen Myanmar (Burma) beraten. Eine Verlängerung um ein Jahr ohne wesentliche Verschärfungen gilt als wahrscheinlich. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hält die gegenwärtigen Maßnahmen für unzureichend und fehlgeleitet.
„Die EU geht in ihrer Politik gegenüber Myanmar von falschen Annahmen aus“ erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Sie sieht das Land auf dem Weg zu Demokratie und Menschenrechten und möchte es der Regierung nicht mit Sanktionen und politischen Auflagen noch schwerer machen.“ Diese Sichtweise passe aber nicht zu den politischen Realitäten im Land. Es gebe weiterhin massive Menschenrechtsverletzungen und staatliche Gewalt, insbesondere gegen Minderheiten wie die Rohingya.
Spaltungen innerhalb der EU konterkarierten zudem die internationalen Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in Myanmar: „Während einige Mitgliedsstaaten eine entschlossenere Herangehensweise fordern, sehen andere Handel und geostrategische Interessen im Vordergrund“, so Causevic. Die daraus resultierenden Widersprüche seien verheerend für die Menschen in Myanmar, insbesondere für ethnische Minderheiten. Daher müsse die EU deutliche politische Forderungen stellen: „Armee und Polizei müssen unter die Aufsicht ziviler Gerichte gestellt werden. Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft darf nicht mehr von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder Religion abhängen. Geflüchtete und vertriebene Rohingya müssen unbehelligt in ihre Heimat zurückkehren können. Dort brauchen sie Schutz vor staatlicher Repression und Zugang zu medizinischer Versorgung während der Pandemie“, erklärt Causevic.
Das aktuelle Sanktionsregime umfasst ein Embargo für Waffen und Ausrüstung, die für interne Repressionen benutzt werden könnten. Es gilt auch für Überwachungstechnik und Dual Use-Güter, die neben der zivilen auch eine militärische Nutzung erlauben. Zudem sind Reisebeschränkungen gegen 14 hochrangige Beamte der myanmarischen Streitkräfte und der Grenzpolizei in Kraft. Wenn die Sanktionen nicht im April verlängert werden, laufen sie automatisch aus.