17.07.2020

Falun Gong-Praktizierende nun auch in Hongkong gefährdet

China verfolgt Meditationsbewegung seit 21 Jahren (Pressemitteilung)

Am 20. Juli 1999 begann die Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong durch den chinesischen Staat. 21 Jahre danach führt das neu eingeführte Nationale Sicherheitsgesetzes für Hongkong auch für Falun Gong-Praktizierende dort zu gravierenden Einschnitten in ihre Religionsfreiheit: „Viele Falun Gong-Praktizierende hatten seit Beginn der Verfolgung in Hongkong Schutz gefunden. Wegen des ‚Ein Land – Zwei Systeme-Prinzips‘ konnten sie Falun Gong dort ungehindert praktizieren“, erklärt Hanno Schedler, Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Das Nationale Sicherheitsgesetz hat dieses Prinzip faktisch beendet. Jetzt kann die Zentralregierung in Peking Falun Gong auch in Hongkong kriminalisieren.“

Am 20. Juli 1999 hatte die chinesische Regierung auf Proteste von Falun Gong-Praktizierenden mit Massenverhaftungen reagiert. Am 22. Juli 1999 verfügte der damalige Staatspräsident Jiang Zemin das Verbot der Meditationspraxis in China. „Seitdem wurden Falun Gong-Praktizierende immer wieder Opfer von Folter, Organraub und Mord durch die chinesischen Behörden“, berichtet Schedler. Am 30. Juni 2020 verurteilte ein Gericht in Peking die kanadische Staatsbürgerin und Geschäftsfrau Sun Qian zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Gong. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits seit drei Jahren in Haft. Die Behörden zwangen sie, ihre kanadische Staatsbürgerschaft aufzugeben. Ihre Angehörigen berichten, sie sei im Gefängnis gefoltert worden.

Auch in Deutschland sind Falun Gong-Praktizierende nicht vor Verfolgung durch den chinesischen Staat sicher, wie kürzlich eine Diskussion im Bayerischen Landtag über die Konfuzius-Institute zeigt. Obwohl die chinesische Regierung Mitarbeitenden der Konfuzius-Institute Falun Gong weltweit untersagt, unterstützt die bayerische Landesregierung die Konfuzius-Institute in Bayern weiterhin direkt. Die bayerische SPD hatte die Diskussion im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. „Der bayerische Staat sollte seine Unterstützung für die Konfuzius-Institute zumindest solange aussetzen, bis gewährleistet ist, dass auch Falun Gong-Praktizierende in den Konfuzius-Instituten arbeiten dürfen“, so Schedler.