23.11.2015

Russland: Das Gesetz über "Ausländische Agenten" und seine Folgen

Gesetz erlaubt es den russischen Behörden beliebig Organisationen auf die Liste der „ausländischen Agenten“ zu setzen

Lyudmila Alexeyeva von der russischen Menschenrechtsorganisation "Memorial" - © European Parliament via Flickr

Sarah Reinke, GfbV-Russland-Expertin und Leiterin des Berliner GfbV-Büros, erläutert das „Gesetz über Ausländische Agenten“ und zählt die Konsequenzen für russische Nichtregierungs-organisationen. Das 2012 eingeführte Gesetz erlaubt es den russischen Behörden inzwischen, entgegen den Bestimmungen der russischen Verfassung beliebig Organisationen auf die Liste der „ausländischen Agenten“ zu setzen.

Derzeit sind 94 Organisationen auf der Liste. Diese Organisationen müssen in ihren Publikationen angeben, als „ausländische Agenten“ politisch aktiv zu sein. Die Konsequenz für viele Organisationen und Aktivisten: Einstellung der Arbeit, Diffamierung durch staatlich gesteuerte Medien, Flucht ins Ausland. Die russische Regierung fürchtet, dass über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen den Nährboden für ein „farbige“ (im Stile z.B. der „Orangenen“ in der Ukraine) Revolution ins Russland legen könnten.

Viele Menschenrechts- und indigene Organisationen sind von dem Gesetz betroffen. Viele russische Patrioten werden auf diese Weise davon abgehalten, ihr eigenes Land gerechter zu machen.


Header Foto: European Parliament via Flickr