16.07.2018

Gipfeltreffen Putin – Trump in Helsinki: Krim nicht im Stich lassen!

Russische Besatzungsmacht kriminalisiert Menschenrechtler (Pressemitteilung)

Menschenrechtsaktion der Gesellschaft für bedrohte Völker vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Bild: Svenja Osmers für GfbV

Vor dem Gipfeltreffen zwischen US-Präsident Donald Trump und Russlands Präsident Wladimir Putin hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) davor gewarnt, die schweren Menschenrechtsverletzungen auf der von Russland besetzten Krim zu ignorieren. Die Menschenrechtsorganisation warf Russland vor, systematisch Menschenrechtler zu kriminalisieren, die gegen die völkerrechtswidrige Besetzung der Halbinsel protestieren. „Trump darf den bedrängten Menschenrechtlern nun nicht in den Rücken fallen und die Annexion der Krim legitimieren“, forderte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. „Putin darf für seine brutale Besatzungspolitik nicht honoriert werden.“

Die Krim im Stich zu lassen hätte nicht nur katastrophale Folgen für die unter der Besatzungspolitik leidenden Bewohner der Halbinsel, sondern würde auch weltweit das Vertrauen in die Berechenbarkeit der US-amerikanischen Außenpolitik weiter aushöhlen, warnte die Menschenrechtsorganisation. Während die US-Regierung offiziell die Besetzung der Krim verurteilt, hatte Trump in den vergangenen Monaten mehrfach zweideutige Aussagen zum völkerrechtlichen Status der Krim gemacht.     

Die Schikanen gegen den Ukrainer Yevhen Panov und den krimtatarischen Menschenrechtsaktivisten Volodymyr Balukh stünden beispielhaft für den Umgang der russisch dominierten Justiz gegen Bürgerrechtler, berichtete Delius. Yevhen Panov wurde am vergangenen Freitag vom Obersten Gericht der Krim wegen angeblichen Waffenschmuggels zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte vergeblich seine Unschuld beteuert. Volodymyr Balukh wurde am 5. Juli zu fünf Jahren Straflager verurteilt, weil er angeblich illegal Waffen besessen haben soll. Auch Balukh bestreitet seine Schuld und wirft dem russischen Gericht vor, aus politischen Gründen gegen ihn vorzugehen. Der Menschenrechtler war bereits Ende des Jahres 2016 festgenommen worden und im August 2017 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gefängnisdirektor beschuldigte ihn eines Angriffs, den er jetzt mit weiteren fünf Jahren Haft büßen soll.

Auch die Verschleppung von Krimtataren durch russische Sicherheitskräfte gehört nach GfbV-Angaben zur gängigen Praxis, unliebsame Kritiker zum Schweigen zu bringen. So wurde der Menschenrechtler Asan Egiz am 28. Mai 2018 bei einer Razzia festgenommen, geschlagen und verschleppt. Wenige Tage zuvor hatten sich die russischen Behörden geweigert, die Verschleppung des krimtatarischen Aktivisten Ervin Ibragimov zu untersuchen, obwohl die Gewalttat auf einem Video aufgezeichnet wurde. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte registrierte 28 Menschenrechtsverletzungen auf der Krim im Zeitraum zwischen Februar und Mai 2018.