15.09.2016

Memorandum: Völkermord verjährt nicht!

Die Debatte um die Anerkennung des Genozides an den Herero und Nama durch Deutschland

Vor über 100 Jahren, am 12. Januar 1904, begann der Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia. Doch vergeblich warten die Nachkommen der Überlebenden bis heute auf eine offizielle Entschuldigung Deutschlands für die im deutschen Namen begangenen Verbrechen. Foto: UN Photo/Eskinder Debebe

Im Jahr 2004 jährte sich der Beginn der Herero- und Nama-Aufstände in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, der heutigen Republik Namibia, zum 100. Mal. In der Folge der Auseinandersetzungen mit den deutschen Kolonialherren kam es beinahe zur Vernichtung der beiden Völker. Nicht die Armenier, sondern die Herero und Nama wurden zu den Opfern des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert. 

 

Nach mehreren vergeblichen Versuchen der GfbV, die Aufmerksamkeit des Bundestags auf dieses Thema zu richten, hat sich die Situation zumindest teilweise zum Positiven gewandelt: Im Juli 2015 wurde der Völkermord an den Herero und Nama erstmals offiziell durch das Auswärtige Amt anerkannt, außerdem arbeiten die deutsche und die namibische Regierung derzeit an einer gemeinsamen Resolution über den Genozid und an der Etablierung einer „gemeinsamen Erinnerungskultur“. Geht es nach Ruprecht Polenz, dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für den Dialog mit Namibia über den Völkermord, sollen die Verhandlungen bis zum Jahresende abgeschlossen sein, damit die Parlamente noch in dieser Legislaturperiode darüber abstimmen können und Bundespräsident Joachim Gauck noch während seiner Amtszeit die offizielle Entschuldigung aussprechen kann. Doch es bleiben Zweifel an den derzeitigen Verhandlungen: Die Opferverbände der Herero und Nama fühlen sich von dem Prozess ausgeschlossen und fordern direkte Verhandlungen mit der Bundesregierung sowie Reparationszahlungen für die Verbrechen der Vergangenheit. Die Bundesregierung lehnt das jedoch entschieden ab. 

 

Sollten die offenen Fragen innerhalb des Verhandlungsprozesses nicht geklärt werden und die erzielten Ergebnisse damit keine weitreichende Anerkennung innerhalb der Zivilbevölkerung erreichen, droht das Dialog-Projekt der Regierungen schon in seinen Anfängen zu scheitern.

Mehr zu dem Thema finden sie hier.


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