06.09.2016

Menschenrechte statt Atomsprengköpfe

Mahnwache vor der nordkoreanischen Botschaft (Pressemitteilung)

In Nordkorea existieren weder Gedanken- und Religionsfreiheit (Artikel 18) noch Meinungsfreiheit, das Recht sich zu informieren oder Pressefreiheit (Artikel 19). Foto: Gabriel Britto/Flickr

Unter dem Motto „Menschenrechte statt Atomsprengköpfe“ ruft die Regionalgruppe Berlin der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zu einer Mahnwache vor der nordkoreanischen Botschaft in Berlin am Nationalfeiertag der Demokratischen Volksrepublik, dem kommenden Freitag auf. Der Staat wurde am 9. September 1948 gegründet. Außerdem jährt sich die Mitgliedschaft des Landes bei den Vereinten Nationen am 17. September zum 25. Mal.

In Nordkorea existieren weder Gedanken- und Religionsfreiheit (Artikel 18) noch Meinungsfreiheit, das Recht sich zu informieren oder Pressefreiheit (Artikel 19). Wer dort nicht der offiziellen Linie folgt, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Andersdenkende werden von dem Regime mit gnadenloser Härte bestraft, Abweichler und ihre Angehörigen Jahrzehnte lang in Arbeits- oder Umerziehungslager gesteckt, Todesurteile rigoros verhängt und vollstreckt. Viele Opfer, die dem Regime entkommen konnten, berichten, sie hätten die Hölle auf Erden durchlebt.

Laut Verfassung muss in der Demokratischen Volksrepublik Korea zwar Religionsfreiheit gewährt werden, doch die Realität sieht anders aus. Niemand kann sich über Religionen wie Buddhismus, Christentum oder koreanische Religionen informieren oder sie gar leben. Ihre Grundlagen, wie z.B. Schriften sind kaum verbreitet und wer sie besitzt, wird strengstens bestraft. Alte buddhistische Klöster oder christliche Kirchen, die in Pjöngyang stehen, müssen als "Kosmetik" für das Ausland verstanden werden.

Auch Meinungs- und Pressefreiheit garantiert die Verfassung. Aber andere Meinungen als die der Regierung können in Nordkorea weder erfahren noch vertreten werden. Es gibt keine Medien, die Meinungen veröffentlichen können, die auch nur im Ansatz von der der Regierung abweichen. Selbst wer im privaten Kreis eine eigene Meinung vertritt, geht ein sehr hohes Risiko ein. Unabhängig recherchieren können weder In- noch Ausländer. Wir können diese Menschenrechtsverletzungen nicht stillschweigend hinnehmen.

Foto: Gabriel Britto via Flickr