20.05.2021
Rohstoff für Solarmodule durch uigurische Zwangsarbeit
Lieferkettengesetz kann menschenwürdige Energiewende ermöglichen (Pressemitteilung)
Nach der überraschenden Verschiebung der Bundestagsentscheidung über das deutsche Lieferkettengesetz betont die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Notwendigkeit, Menschenrechtsverletzungen in der Herstellung deutscher Produkte auszuschließen. „Schwere Menschenrechtsverletzungen passieren in vielen Ländern, die nach Deutschland liefern“, erinnert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „In der westchinesischen Provinz Xinjiang werden beispielsweise unzählige Angehörige der uigurischen Volksgruppe gezwungen, einen essenziellen Rohstoff für die Solarindustrie zu gewinnen. Ohne ein Lieferkettengesetz läuft Deutschland Gefahr, seine Energiewende auf Kosten der Menschenrechte in China zu realisieren.“
Forschende des Helena Kennedy Center for International Justice der Sheffield Hallam University haben am vergangenen Freitag gemeinsam mit der Koalition zur Beendigung der Zwangsarbeit in der uigurischen Region einen entsprechenden Bericht veröffentlicht. Darin weisen sie nach, dass fast in der gesamten globalen Solarindustrie Polysilicium verwendet wird, das durch Zwangsarbeit in Xinjiang / Ostturkestan produziert wurde. Dem Bericht zufolge seien vier Polysilicium-Hersteller entweder durch direkte Teilnahme an Zwangsarbeitsprogrammen oder durch ihre Rohstoffbeschaffung an uigurischer Zwangsarbeit beteiligt. Die vier größten Solarmodulanbieter der Welt, JinkoSolar, JASolar, TrinaSolar und LONGi, beziehen alle Rohstoffe von mindestens einem dieser Polysilicium-Zulieferer.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Einschätzung der Situation in Xinjiang / Ostturkestan darauf hingewiesen, dass deutsche Unternehmen mit Niederlassungen in der Region ihre gesamte Lieferkette überprüfen müssten, um Zwangsarbeit auszuschließen. Kooperationen mit chinesischen Zuliefererbetrieben, die Zwangsarbeit anwenden, müssten dem Gutachten zufolge Konsequenzen haben: Die auftraggebenden Unternehmen müssen den Vorwürfen nachgehen und Druck auf die Zuliefererbetriebe ausüben, meschenrechtsverletzende Praktiken zu beenden. Wenn beispielsweise Zwangsarbeit daraufhin immer noch nicht ausgeschlossen werden könne, müsse ein Ende der Geschäftsbeziehungen Zuliefererbetrieben in Betracht gezogen werden. In Extremfällen könnten Unternehmensmitarbeiter individuell strafrechtlich belangt werden.
Mit dem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen hin zu durchleuchten. Unternehmen, die beispielsweise in Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verwickelt sind, kämen dann nicht mehr als Zulieferer in Frage.