26.02.2015

Sri Lanka: Menschenrechtsverletzungen im Ferienparadies

Deutsche und Schweizer Reiseanbieter in der Verantwortung

© STP/Walter Keller

Die Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz (GfbV) dokumentiert in ihrem Bericht „Schatten im Sonnenparadies –Tourismus und Menschenrechte in Sri Lanka“ systematische Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der touristischen Entwicklung im Land passieren. Die lokale Bevölkerung wird – wenn überhaupt – nur ungenügend über geplante Tourismusprojekte informiert. Von diesen negativen Auswirkungen sind in den untersuchten Regionen mehr als 1.200 Familien direkt betroffen. Die GfbV fordert Deutsche und Schweizer Reiseanbieter dringend auf, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrzunehmen.

2014 reisten mehr als 1,5 Millionen Touristen nach Sri Lanka. Nach Großbritannien bildet Deutschland mit 102.977 Reisenden die zweitgrößte Touristengruppe aus Westeuropa. Die Schweiz folgt auf Platz 5. Während die sri-lankische Regierung knapp sechs Jahre nach Beendigung des Bürgerkrieges nach außen hin ein Bild von einem Land verbreitet, das scheinbar zur Normalität zurückgekehrt zu sein scheint, sieht die Realität anders aus.

Der Bericht untersucht in den drei neu erschlossenen Tourismusregionen Kuchchaveli, Passikudah und Kalpitiya, ob und inwieweit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tourismusprojekten vorkommen Die Bilanz ist ernüchternd: In den untersuchten Regionen versperren Hotels und Resorts Fischern den Zugang zum Meer, was die wirtschaftliche Existenz ganzer Familien massiv gefährdet. Des Weiteren kommt es zu Landenteignungen. Nur ein kleiner Teil der lokalen Bevölkerung findet im Tourismus ein Auskommen.

Trotz beunruhigender Menschenrechtsbilanz bieten mindestens 49 deutsche und 21 Schweizer Reiseanbieter Hotels in den untersuchten Regionen an. Die gegenwärtigen, freiwilligen Bemühungen einzelner Reiseanbieter, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihrer Arbeit zu stärker zu gewichten, nimmt die GfbV zur Kenntnis. Der Bericht zeigt jedoch deutlich, dass diese Bemühungen nicht genügen, um in Sri Lanka fehlende Konsultationsverfahren, Landenteignungen, Umsiedelungen und Beschränkungen der Meereszugänge zu verhindern.

Forderungen der GfbV 

  • Reiseanbieter dürfen keine Hotels anbieten, die auf enteignetem Land gebaut wurden, den Zugang zum Meer für lokale Fischerfamilien einschränken, Frauen und Minderheiten diskriminieren oder die gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeitenden verbieten oder einschränken.
  • Reiseanbieter dürfen keine vom Militär geführten Hotels und andere touristische Aktivitäten des Militärs anbieten, solange nicht nachweislich festgestellt wurde, dass sie nicht auf widerrechtlicher Landaneignung oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen basieren.
  • Reiseanbieter müssen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihrer gesamten Wertschöpfungskette – also auch bei den angebotenen Hotels und anderen touristischen Aktivitäten – regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sowohl durch ihre eigenen als auch durch die Tätigkeit und die Aktivitäten ihrer Zulieferer und Dienstleister keine Menschenrechte verletzt werden.
  • Reiseanbieter sollen ihrerseits Beschwerdemechanismen einführen, die von der betroffenen Bevölkerung genutzt werden können. Menschenrechtsverletzungen im Tourismus muss konkret entgegengewirkt und Schäden müssen wieder gut gemacht werden.

Des Weiteren fordert die GfbV die neue sri-lankische Regierung auf, ihre Tourismusstrategie zu revidieren, die bestehenden Gesetze und Vorgaben durchzusetzen und die Bevölkerung, inklusive aller Minderheiten, vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Sri Lanka benötigt wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus. Diese darf aber nicht auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen, Landenteignungen oder Vertreibungen gehen. Reiseanbieter sind nun gefordert, genauer hinzuschauen und ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Sri Lanka wahrzunehmen. 


Den ausführlichen Bericht können Sie hier herunterladen. 

Eine Zusammenfassung des Berichts finden Sie hier


Für Nachfragen ist Angela Mattli, Kampagnenleiterin GfbV Schweiz, erreichbar unter Tel. 00 41 (0)79 378 54 30 .