16.06.2025

Statement zur Situation in Israel und Palästina (16.06.2025)

Gaza: Deutschland muss Präventionspflichten zur Verhütung von Völkermord nachkommen

Als Vertragsstaat der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) muss Deutschland seinen Präventionspflichten zur Verhinderung von Völkermord in Gaza nachkommen. Am 26. Januar 2024 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) festgestellt, dass die Rechte der Palästinenser im Gazastreifen gemäß der Völkermordkonvention „tatsächlich und unmittelbar gefährdet“ sind. Außerdem hat der IGH mehrfach „sofortige und wirksame Maßnahmen“ angeordnet, um die Palästinenser im besetzten Gazastreifen vor einem drohenden Genozid zu schützen. Die israelische Regierung ist einem Großteil dieser rechtsverbindlichen Anordnungen bislang nicht nachgekommen.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Bombardierung ziviler Ziele, der Einsatz von Hunger als Waffe und die Vertreibung der Bevölkerung dauern an. Diese Handlungen haben dazu geführt, dass mittlerweile die gesamte Bevölkerung Gazas von Hungersnot bedroht ist. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch Lebensbedingungen geschaffen werden, die geeignet sind, die physische Zerstörung der betroffenen Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen (vgl. Art. II lit. c der Völkermordkonvention).

Gleichzeitig setzt die Hamas den Beschuss Israels fort und hält weiterhin mehr als 50 Geiseln fest (Stand 16. Juni 2025). Mindestens 20 von ihnen sollen noch am Leben sein. Die Bedrohung des Staates Israel beispielsweise durch den Iran und die islamistische Terrororganisation Hamas rechtfertigt nicht, dass Israel selbst humanitäres Völkerrecht bricht.

Für Deutschland und für alle anderen Staaten, die die UN-Völkermordkonvention unterzeichnet haben, besteht dringender Handlungsbedarf, denn die Verhütung von Völkermord ist eine langfristige und andauernde Verpflichtung.

Daher fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV):

• Deutschland muss sämtliche Rüstungsexporte nach Israel beenden. Jegliche politische, diplomatische und finanzielle Unterstützung, sowie Waffenlieferungen an Staaten, Organisationen und Einzelpersonen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen oder gegen Juden und Israel hetzen, müssen eingestellt werden.

• Deutschland muss die israelische Regierung unter Druck setzen, die Zivilbevölkerung in Gaza zu schützen und geltendes humanitäres Völkerrecht durchzusetzen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen seitens der israelischen Armee müssen sofort gestoppt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

• Deutschland muss nachdrücklich die sofortige und bedingungslose Freilassung sämtlicher Geiseln durch die Hamas fordern. Die islamistische Hamas muss sich auflösen. Gegen die Verantwortlichen für das Massaker am 7. Oktober, das von Völkerrechtlern als genozidales Verbrechen eingeordnet wird, den Beschuss Israels sowie weitere Verbrechen muss ermittelt werden. Palästinensische Kräfte, die sich für eine friedliche Lösung mit Israel einsetzen, müssen gestärkt werden. 

• Deutschland muss sich auf allen zur Verfügung stehenden Ebenen dafür einsetzen, dass endlich ausreichende humanitäre Hilfe für die hungernde und durch Krieg, Gewalt und Grausamkeit traumatisierte Bevölkerung in Gaza geleistet wird.

• Deutschland muss sich innerhalb der UN dafür einsetzen, dass eine Mission der Vereinten Nationen in den Gazastreifen entsandt wird, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu dokumentieren und entsprechende Klagen vorzubereiten.

• Deutschland muss sich als Hüterin des universellen Völkerrechts für ein zwischenstaatliches Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einsetzen, das die Völkermordkonvention von 1948 sinnvoll ergänzen würde.