24.08.2016

Streit um neues Gesetz zum Bau von Kirchen

Ägypten muss Christen Religionsfreiheit gewähren! (Pressemitteilung)

Die Koptische Orthodoxe Kirche hatte in den letzten Tagen massive Bedenken gegenüber der geplanten gesetzlichen Neuregelung des Kirchenbaues geäußert. Foto: Chaoyue Pan via flickr

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Ägypten aufgefordert, den Bau neuer Kirchen zu liberalisieren und in einem neuen Gesetz zur Errichtung von Gotteshäusern nicht erneut Christen zu diskriminieren. „Wir begrüßen es, dass Ägyptens Behörden den Bau von Kirchen neu regeln und erleichtern wollen. Doch ein solches Gesetz darf keine Mogelpackung sein und nicht erneut mit unrealistischen Auflagen den Bau von Gotteshäusern erschweren“, erklärte die Menschenrechtsorganisation in einem Schreiben an Ägyptens Staatspräsident Abdel Fattah Al-Sisi.

Die Koptische Orthodoxe Kirche hatte in den letzten Tagen massive Bedenken gegenüber der geplanten gesetzlichen Neuregelung des Kirchenbaues geäußert. Nachdem die Kirchen anfangs positiv auf die Regierungsinitiative reagiert hatten, mehrten sich im August 2016 die kritischen Stimmen, die den Behörden vorwerfen, mit dem neuen Gesetz die Ausübung der Religionsfreiheit zu erschweren. Mehrere Gesprächsrunden zwischen Kirchenvertretern und der Regierung, in denen man sich um eine Klärung der Vorbehalte bemühte, verliefen in den letzten zwei Wochen ergebnislos.

Grundsätzlich begrüßen die christlichen Kirchen die Gesetzesinitiative des Staates Ägypten. Ihre Kritik entzündet sich jedoch an immer neuen Einschränkungen und behördlichen Auflagen im Genehmigungsverfahren, die nachträglich in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Scharfe Kritik äußern sie zum Beispiel an der Auflage, dass der Grundriss der Kirche proportional der Zahl der Gläubigen in dem Stadtviertel oder Dorf entsprechen muss. „Diese Regelung ist umständlich und angesichts mangelnder Melderegister und demographischer Statistiken kaum praktikabel. Auch öffnet sie der Willkür von Behörden Tür und Tor“, erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Einwände der Kirchen gibt es gegen neue sehr unbestimmt formulierte Auflagen, die Sicherheitsbehörden müssten auch an dem Genehmigungsverfahren beteiligt werden. „Alle diese einschränkenden Bestimmungen werden nicht zu mehr Klarheit und einer Beschleunigung der Erteilung von Baugenehmigungen führen, sondern machen das Genehmigungsverfahren sehr intransparent“, sagte Delius.

Der Gesetzentwurf umfasst acht Artikel und soll einschränkende Bestimmungen ersetzen, die im Jahr 1934 vom Innenministerium erlassen wurden. Nach dem Willen des Parlaments soll das Gesetz bis Ende September 2016 beraten und beschlossen sein. Artikel 235 der neuen Verfassung Ägyptens aus dem Jahr 2014 versprach eine gesetzliche Neuregelung des Baues von Gotteshäusern.

In Ägypten gibt es rund 9 Millionen Christen und 2.600 Kirchen. So steht 5.500 Christen jeweils eine Kirche zur Verfügung, während für 620 Muslime jeweils eine Moschee bereitsteht. 

Header Foto: Chaoyue Pan via Flickr