18.06.2020

US-Gesetz zum Schutz uigurischer Menschenrechte

Europa darf nicht weiter tatenlos zusehen (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) betrachtet den Uyghur Human Rights Policy Act of 2020 als ein wichtiges Signal an Chinas Staatsführung. Diese werde unmissverständlich aufgefordert, dieser muslimischen Volksgruppe endlich die Menschenrechte einzuräumen, die ihr nach nationalem und internationalem Recht zustehen. „Spätestens jetzt ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang weiter tatenlos zusehen“, erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius heute in Göttingen. „Eine Staatengemeinschaft, die sich als Wertegemeinschaft versteht, darf beim Schutz verfolgter Minderheiten nicht hinter der Trump-Regierung zurückstehen.“

Die Menschenrechtsorganisation Uyghur Human Rights Project (UHRP) hatte das Gesetz als wichtigen ersten Schritt gelobt. Es sei die gute Nachricht, auf die die uigurische Volksgruppe seit Jahren gewartet habe, ließ UHRP-Direktor Ömer Kanat in einer Mitteilung verlautbaren. Demokratische Staaten auf der ganzen Welt müssten nun zusammenarbeiten, um Chinas Verantwortung für seine Verbrechen klar zu benennen.

„Wenn selbst in der zerstrittenen politischen Landschaft der USA ein überparteilicher Konsens in dieser Sache möglich ist, hat die Europäische Union keine Ausrede: Sie muss die Menschenrechtsverletzungen an der uigurischen Volksgruppe lautstark und unisono verurteilen und einen entsprechenden Erlass auch mit Sanktionsandrohungen versehen“, fordert Delius. Dass der amerikanische Präsident mit dem nun erlassenen Gesetz möglicherweise zusätzliche innen- und außenpolitische Ziele verfolge, spiele letztlich keine Rolle. „Wichtig ist, dass Chinas Staatsführung die breite Ablehnung ihrer Verbrechen im Geldbeutel spürt“, so Delius. „Denn diplomatisch formulierte Aufforderungen haben offenkundig keinen Einfluss auf Präsident Xi und seine unmenschlichen Kampagnen in Xinjiang gehabt.“