12.04.2012

Zum Krieg in Syrien

Forderungen der Gesellschaft für bedrohte Völker an die Bundesregierung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die anderen EU-Staaten und an die arabischen Staaten:

1. Eine Verschärfung der Sanktionen gegen das Regime in Damaskus. Dazu gehört, dass alle Erdölimporte aus Syrien in die EU umgehend und lückenlos gestoppt und die syrischen Botschafter aus allen EU-Ländern ausgewiesen werden. Jegliche wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit dem bestehenden Regime müssen beendet werden. Viele EU-Staaten haben dies bereits getan, aber um ein Zeichen zu setzen, müssen alle Staaten der Europäischen Union dem folgen;

2. die Aufkündigung des 2008 beschlossenen Rückübernahmeabkommens zwischen Berlin und Damaskus um möglichen Verfolgungen durch das Regime vorzubeugen und syrische Staatsangehörige nicht unnötigen Gefahren auszusetzen;

3. die Auszahlung von Teilen der in den EU-Ländern eingefrorenen syrischen Bankguthaben an die Hinterbliebenen der Opfer des Assad-Regimes sowie die Familien der Verletzten. Es muss ein Fonds zur Unterstützung der syrischen Opposition geschaffen werden;

4. die Bundesregierung, die EU-Regierungen und die USA dürfen keine „Deals“ mit der Türkei und der syrisch-arabischen Opposition eingehen, die die demokratischen Rechte aller Syrer - insbesondere der Kurden - gefährden. Die „syrische Angelegenheit“ darf nicht der Türkei überlassen werden. Die Türkei wird in der Region als eine „sunnitische Schutzmacht“ verstanden. Daher kann sie nicht als Vermittler auftreten. Zudem ist die türkische Politik gegenüber Kurden und Christen häufig feindselig gestimmt;

5. alle Sanktionen sollen solange aufrecht gehalten werden, bis glaubhaft sichergestellt ist, dass das Regime die Gewalt gegen die demokratische Opposition eingestellt hat und einen demokratischen Wandel zulässt;

6. die Bundesregierung, die EU-Regierungen und die USA sollen sich schon jetzt öffentlich zur zukünftigen politischen Ordnung in Syrien äußern. Nur ein demokratisches, pluralistisches und säkulares System in Syrien darf unterstützt werden. Die Unterstützung für jegliche Regierungen in Syrien soll daran geknüpft werden, dass die sprachlichen, kulturellen und administrativen Rechte des kurdischen Volkes sowie der Assyro-Aramäer und anderer Minderheiten sichergestellt werden. Christen, Yeziden, Alawiten und Drusen müssen vollständige Glaubensfreiheit genießen. Eine internationale Konferenz unter neutraler Federführung über die Zukunft Syriens muss einberufen werden. Hieran müssen auch Vertreter der Minderheiten, wie Kurden, Christen, Alawiten und Drusen teilnehmen und mit über die Zukunft des Landes entscheiden.