Pressemitteilung

21.02.2022

Appell an EU-Außenminister

Verhindern Sie einen neuen Krieg in Bosnien!

Bosnien und Herzegowina steht 27 Jahre nach dem Krieg vor einer schweren Krise. Der Staat droht zu zerfallen und ein neuer Krieg scheint möglich. Mit dieser dringenden Warnung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Außenminister der EU appelliert, die sich am heutigen Montag in Brüssel trafen. „Serbische und kroatische Nationalisten treiben die Zerstörung Bosniens voran, weil sie sich durch Abspaltungen territoriale Gewinne versprechen“, erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Die Krise in der Ukraine ist ihnen eine willkommene Ablenkung. Sie halten den Zeitpunkt für günstig.“ Die EU dürfe den Westbalkan über den Konflikt in der Ukraine nicht vernachlässigen und müsse dringend handeln.

„Die Nationalisten aus der Republika Srpska, allen voran Milorad Dodik, müssen unverzüglich mit Sanktionen belegt werden. Der kroatische Präsident muss ermahnt werden, seine Hetze zu beenden“, fordert Causevic. „Gleichzeitig muss der Hohe Repräsentant in Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, Unterstützung für den Einsatz seiner Bonner Befugnisse erhalten. Es ist unerträglich zu sehen, wie er selbst und sein Amt aus der Republika Srpska und Russland brüskiert werden und es keinerlei Antworten seitens der internationalen Gemeinschaft und der EU dafür gibt.“ Europa könne sich auf dem Balkan eine Politik des Nichtstuns nicht mehr leisten, denn es stehe zu viel auf dem Spiel.

Um die Destabilisierung des souveränen Staates Bosnien und Herzegowina zu beenden seien beherzte Schritte nötig. Der Hohen Repräsentant der internationalen Gemeinschaft müsse von seinen Befugnissen Gebrauch machen. Sanktionen und deutliche Worte müssten ein klares politisches Signal geben. Schließlich sei eine verstärkte Präsenz von NATO- und EUFOR-Truppen in Bosnien nötig. Sonst könne bald ein neuer Krieg mitten in Europa ausbrechen.

Den Appell der GfbV an die EU-Außenminister finden Sie hier.