Pressemitteilung

27.01.2023

Bundeskanzler in Südamerika (28.1.-1.2.)

Gelder an die Wahrung indigener Rechte knüpfen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert Bundeskanzler Olaf Scholz auf, einen besonderen Schwerpunkt seiner morgen beginnenden Südamerika-Reise auf die Rechte der indigenen Völker dieser Länder zu legen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit dürfe keinesfalls indigene Rechte beschneiden. Das müsse der Bundeskanzler auf seiner Reise nach Brasilien, Chile und Argentinien deutlich machen: „Deutschland sollte keine Wirtschaftsprojekte fördern, die das Leben und die Gebiete indigener Völker und anderer Minderheiten beeinträchtigen“, fordert Dr. Eliane Fernandes, GfbV-Referentin für indigene Völker. „Stattdessen sollte die Bundesrepublik Vorhaben unterstützen, die indigene Gemeinschaften fördern. In den 1990er und 2000er Jahren war das bereits gängige Praxis.“ Ein Beispiel dafür sei das aus Bundesmitteln finanzierte Integrierte Programm zum Schutz der indigenen Bevölkerung und der Ländereien des legalen Amazonasgebietes (Programa Integrado de Proteção às Populacoes e Terras Indígenas da Amazônia Legal – PPTAL).

Die GfbV warnt zudem eindringlich vor der Vergabe von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Bundesstaaten des brasilianischen Amazonasgebiets oder in Perus, die Menschenrechtsverletzungen an indigenen Völkern begehen. „Beispielsweise hat der Gouverneur des brasilianischen Bundesstaates Acre, Gladson Cameli, die Abholzung massiv vorangetrieben“, berichtet Fernandes. „Wenn die KfW in der bereits angelaufenen Zusammenarbeit nicht auf strengste Überwachung achtet, werden ihre Gelder zu Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in indigenen Gebieten beitragen.“ Bei der Wiederaufnahme der Förderung des Amazonas-Fonds müsse Deutschland vom brasilianischen Staat verlangen, dass indigene Projekte vorrangig behandelt werden, da die meisten Schutzgebiete auf indigenem Gebiet liegen.

Schließlich dürfe Deutschland keine Rohstoffe aus Brasilien, Chile und Argentinien importieren, die mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung stehen. Deutsche Unternehmen dürften nicht an Infrastruktur- und Bergbauprojekten mitwirken, die die indigene Bevölkerung oder die Umwelt gefährden.