Pressemitteilung

30.09.2020

GfbV-Appell zu Wahlen in Myanmar

Keine EU-Unterstützung für illegitime Wahlen (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute an die EU-Kommission und die Institutionen der EU appelliert, die anstehenden Wahlen in der Republik der Union Myanmar in keiner Weise zu unterstützen. Solange die Minderheit der Rohingya von den Wahlen am 8. November 2020 ausgeschlossen ist, besäßen diese keine Legitimität: „Eine finanzielle Unterstützung oder eine Beobachtungsmission der EU kann erst infrage kommen, wenn alle Rohingya das aktive und passive Wahlrecht zurückerhalten und es auch wirklich ausüben können“, erklärt Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Das gilt auch für die Hunderttausenden, die vor der Völkermord-Kampagne des myanmarischen Militärs ins Ausland flüchten mussten.“

Die Rohingya leben seit Jahrhunderten auf dem Gebiet des heutigen Staates Myanmar. Allen Angehörigen dieser Volksgruppe wurde 1982 die Staatsbürgerschaft entzogen. Bis 2010 konnten sie noch über provisorische Papiere an den Wahlen teilnehmen und auch eigene Vertreterinnen und Vertreter ins Parlament entsenden. Von den Wahlen im Jahr 2015 waren sie bereits komplett ausgeschlossen.

„Wir fordern die EU eindringlich auf, Myanmar zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft aller Rohingya zu drängen – mit vollen Rechten, inklusive des Wahlrechts“, so Causevic. „Wenn das Militär und die zivile Regierung in Myanmar nicht gewillt sind, diese Volksgruppe anzuerkennen und ihr demokratische Rechte einzuräumen, kann Europa diese Wahlen nicht unterstützen und ihre Ergebnisse nicht anerkennen.“
Den Appell finden Sie hier.