Pressemitteilung

21.09.2018

Menschenrechtler: Deutscher Bundestag soll Kanadas Beispiel folgen

Juristische Dokumentation der Verbrechen muss verbessert werden (Pressemitteilung)

Ein Camp der Rohingya in Cox's Bazar in Bangladesh. Das kanadische Parlament hat die Verbrechen an den Rohingya in Burma als Genozid erklärt. Der deutsche Bundestag soll dem kanadischen Beispiel folgen. Bild: Mohammad Tauheed via Flickr CC BY-NC 2.0

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an den Deutschen Bundestag appelliert, dem Beispiel des kanadischen Parlaments zu folgen und die Verbrechen an Rohingya in Burma zum Genozid zu erklären. „Die Resolution des kanadischen Parlaments ist ein wichtiges Signal an Burmas Staatsführung, dass die Verbrechen an Rohingya nicht straflos bleiben dürfen. Deutschlands Abgeordnete sollten sich auch dafür einsetzen, dass die schweren Verbrechen umfassender dokumentiert werden, um spätere Strafverfahren vor einem internationalen Gericht zu erleichtern“, erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag in Göttingen. So sollte nach dem Beispiel der Kriegsverbrechen in Syrien ein unabhängiger Mechanismus in den Vereinten Nationen geschaffen werden, der die Verbrechen so juristisch aufarbeitet, dass eine spätere Strafverfolgung vereinfacht wird.  

Kanadas Außenministerin Chrystia Freeland begrüßte die gestern einstimmig verabschiedete Resolution, die von der Liberalen Partei eingebracht worden war. Die Parlamentarier forderten darin auch den Weltsicherheitsrat auf, das Rohingya-Dossier an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen und für eine Bestrafung der verantwortlichen burmesischen Generäle zu sorgen. Der Internationale Strafgerichtshof hat in dieser Woche auf eigene Initiative hin Vorermittlungen zur Aufnahme eines offiziellen Verfahrens zur Bestrafung der Verantwortlichen für die Gewalt an der muslimischen Minderheit eingeleitet.   

Der britische Außenminister Jeremy Hunt unterstrich gestern bei einem Besuch in Burma, dass sich die Generäle für die Verbrechen vor Gericht verantworten müssten. Hunt empfahl nach einem Besuch im Rakhine-Staat, aus dem seit August 2017 mehr als 750.000 Rohingya fliehen mussten, die Vereinten Nationen sollten alle Optionen prüfen und auch eine Beauftragung des Internationalen Strafgerichtshofes erwägen. Großbritannien will sich dafür einsetzen, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in der kommenden Woche einen „Unabhängigen Mechanismus zur Aufarbeitung der Verbrechen an Rohingya“ schafft, um künftige Strafverfahren zu erleichtern.

Eine Untersuchungsmission der Vereinten Nationen hatte am 18. September 2018 einen 444 Seiten umfassenden Bericht vorgelegt, in dem Burmas Armee Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Rohingya vorgeworfen werden. Der Report geht davon aus, dass seit Ende August 2017 mindestens 10.000 Rohingya gewaltsam zu Tode gekommen sind und 37.000 ihrer Häuser gezielt zerstört wurden. 

Headerbild: Bild: Mohammad Tauheed via Flickr