Pressemitteilung
29.10.2024
Regenwald in Peru soll trotz Protesten Landstraße weichen
„Bau der Straße bedroht indigene Gemeinschaften“
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor der Bedrohung Indigener Völker in Peru durch den Bau einer Straße durch den Amazonasregenwald. Die Landstraße UC-105 soll die Ortschaft Puerto Breu mit Nueva Italia in der Region Ucayali verbinden und bis zur brasilianischen Grenze gehen. Obwohl sich mehrere indigene Gemeinschaften seit 2021 gegen den Bau wehren, versuchen der Nationalkongress von Peru, die Regionalregierung von Ucayali und die lokale Regierung der Provinz Atalaya das Projekt voranzutreiben.
Vertretern indigener Organisationen aus Peru und Brasilien fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen Baustopp. Sie haben sich zu einer „grenzübergreifenden Kommission“ zusammengeschlossen und kritisieren, dass „die Duldung des Baus dieser vollständig illegal angelegten Straße den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Rechte der Indigenen Völker verletzt und den von Peru eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf den Klimawandel widerspricht.“
„Der Bau der Straße bedroht die Existenz zahlreicher indigener Kulturen und Gemeinschaften. Zudem ist die reiche Biodiversität dieser Region durch das Straßenbauprojekt ernsthaft gefährdet“, sagt Eliane Fernandes, GfbV-Referentin für Indigene Völker. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die peruanische Regierung das Konsultationsrecht der Indigenen Völker respektiert und umsetzt. Die deutsche Bundesregierung sollte die peruanische Regierung im Rahmen bilateraler Kooperationsprojekte dazu anzuhalten und einen Baustopp für die Straße UC-105 fordern“, sagt Fernandes.
Der Erhalt der Wälder und der Biodiversität sei für die Indigenen Völker sehr wichtig, betonen die indigenen Vertreter aus den Regionen Alto Yurúa, Juruá und Alto Tamaya. In ihrer Erklärung weisen sie auch auf die Gefahr hin, dass ihre Wasserquellen, die historisch und kulturell von großer Bedeutung sind, durch Projekte dieser Art zerstört werden könnten und warnen vor den Auswirkungen auf in freiwilliger Isolation lebende Völker.
In der Erklärung, die während eines Treffens der „grenzübergreifenden Kommission“ Anfang Oktober entstand, fordern die indigenen Vertreter zudem:
- eine Stellungnahme der peruanischen Behörden zu den Plänen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Straße von Nueva Italia nach Puerto Breu (UC-105), für die noch technische Studien und Konsultationsprozesse erforderlich sind.
- ein rasches Handeln der peruanischen Regierung, um den illegalen Bauprozess der Straße UC-105 zu stoppen.
- den Stopp jeglicher Projekte und Maßnahmen, die die Indigenen Völker und ihre Territorien direkt oder indirekt betreffen und ohne die nötige Konsultation entwickelt wurden. Die Rechte Indigener Völker sind im Gesetz N°29785 und im Übereinkommen über Indigene Völker (ILO 169) festgelegt, das vom peruanischen Staat ratifiziert wurde und daher für alle Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bindend ist.
- von den Außenministerien der Regierungen von Peru und Brasilien, dass sie ihre Kräfte vereinen, um den Vormarsch des Drogenhandels und die Ansiedlung von Siedlern in der Region Alto Yurúa, Juruá, Alto Tamaya zu stoppen.
- mehr Aufmerksamkeit der peruanischen und brasilianischen Regierung für in freiwilliger Isolation lebende und in jüngster Zeit kontaktierte Indigene Völker (PIIRC), die in der Grenzregion von Alto Yurúa, Juruá und Alto Tamaya leben.
- Unterstützung der peruanischen Regierung für den Kampf der Gemeinde Alto Tamaya Saweto für die Verteidigung ihres Territoriums und für Gerechtigkeit für die Opfer von 2014 muss respektiert werden, und die peruanische Regierung muss sich endlich bemühen, der Gemeinschaft zu helfen.
- die Entsendung von Polizeikräften, um die Grenzregion von Yurúa, Juruá und Alto Tamaya zu überwachen, zu kontrollieren und vor illegalen Aktivitäten zu schützen.
Hinweis: Wir schreiben das „Indigen“ in „Indigene Völker“ groß, um den kulturellen und historischen Kontext dieser Bezeichnung zu würdigen. Durch die Großschreibung werden der spezifische Status der Völker, ihre Einzigartigkeit sowie ihre kollektiven Rechte betont. Im Gegensatz zur kleingeschriebenen Form, die „indigen“ als allgemeines Adjektiv für „einheimisch“ oder „ursprünglich“ nutzt, verweist die Großschreibung auf das Selbstverständnis dieser Gemeinschaften als Völker mit besonderen kulturellen Identitäten und Rechten, wie sie in internationalen Abkommen, wie der UN-Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker, festgelegt sind.