Pressemitteilung

23.07.2018

Streit um Fischfang vor der Westsahara

EU-Kommission scharf kritisiert: Fischerei-Abkommen mit Marokko ignoriert Völkerrecht und Europäischen Gerichtshof (Pressemitteilung)

Letzten Freitag wurden die Ergänzungen über ein Fischerei-Abkommen der EU-Kommission mit Marokko zum Abschluss gebracht. Es soll auf die Westsahara angewandt werden. Die EU beugt sich dem Druck Marokkos. Bild: UN Photo/Evan Schneider via Flickr CC BY-NC-ND 2.0

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Europäischen Kommission vorgeworfen, mit einem neuen Fischerei-Abkommen mit Marokko das Völkerrecht zu missachten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu ignorieren. „Im Streit um die Zukunft der völkerrechtswidrig von Marokko besetzten Westsahara spielt die Ressourcen-Frage eine immer größere Rolle. Wenn sich die EU Fisch aus Marokkos Küstengewässern sichern will, dann darf dies nicht auf Kosten der Westsahara gehen. Als Bündnis von Rechtsstaaten sollte die EU die eigene Rechtsprechung und die Rechte der Sahrauis in der Westsahara achten“, sagte #der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Der Europäische Gerichtshof hatte in zwei Entscheidungen im Dezember 2016 und Februar 2018 bekräftigt, dass das EU-Fischereiabkommen nicht in den Gewässern vor der Küste der Westsahara gilt. 

Die EU-Kommission hat die Verhandlungen über eine Ergänzung des Fischerei-Abkommens sowie eines Fischerei-Protokolls mit Marokko am vergangenen Freitag zum Abschluss gebracht. Die Ergänzung sieht vor, dass das Abkommen „unter bestimmten Bedingungen“ auf die Westsahara angewandt werden kann, ohne diese Bedingungen jedoch näher zu erläutern. Damit beugt sich die EU dem Druck Marokkos. Das Königreich war in den Verhandlungen nicht dazu bereit, die Westsahara aus dem Vertragswerk herauszunehmen. Der Europäische Rat der Landwirtschaftsminister muss dem neuen Abkommen noch zustimmen.

„Dies ist kein Sieg der Rechtsstaatlichkeit, sondern der Realpolitik. Das Nachsehen haben die Sahrauis, die zuschauen müssen, wie ausländische Fischkutter ihre Gewässer leerfischen“, kritisierte Delius. Nur vordergründig handelt der Streit vom Fisch. Dahinter steht die Frage, ob die Westsahara ein Teil Marokkos oder ein unabhängiger Staat ist, denn die Ausbeutung von Ressourcen in besetzten Gebieten ist nur unter wenigen Bedingungen zulässig.

Es war notwendig geworden, das Abkommen neu zu verhandeln, weil der bisherige Vertrag am 14. Juli 2018 auslief. Dem neuen Abkommen zufolge soll das Königreich jährlich 16 Millionen Euro für die Fischereirechte und 14 Millionen Euro für die Förderung der einheimischen Fischindustrie erhalten sowie zehn Millionen Euro von den Reedereien der Fischkutter bekommen. 

Die Frente Polisario, die für die Rechte der Sahrauis eintritt und ein Referendum über die Zukunft der Westsahara fordert, protestierte gegen das neue Abkommen und reichte erneut Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. 

Headerbild: UN Photo/Evan Schneider via Flickr