Pressemitteilung

10.12.2025

Universität Göttingen entzieht sich Verantwortung

Kein würdiges Konzept für Umgang mit menschlichen Gebeinen aus der Kolonialzeit

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt das Statement von Göttingen Postkolonial und der Ovaherero Genocide Foundation, das die Schließung der Anthropologische Sammlung der Universität Göttingen deutlich kritisiert. Im Februar 2026 soll die Sammlung geschlossen werden, obwohl es bislang kein menschenrechtskonformes Konzept für den Umgang mit den dort verwahrten menschlichen Gebeinen gibt.

„Die in der Anthropologischen Sammlung aufbewahrten menschlichen Gebeine wurden zu einem großen Teil während der Kolonialzeit unrechtmäßig nach Deutschland gebracht. Es handelt sich um Menschen, denen Gewalt angetan wurde, unter ihnen auch Opfer des Völkermordes an den Ovaherero und Nama. Die Nachfahren haben ein unveräußerliches Recht auf Rückführung, Würde und Mitbestimmung. Ihre Ahnen sind keine Forschungsobjekte“, sagt Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Die geplante Schließung ohne gesichertes Rückführungskonzept ist unwürdig und setzt koloniales Unrecht fort.“

Weder existiere ein Plan für die Rückgabe der Gebeine, noch sei geklärt, was mit essenziellen Dokumenten geschehen soll, die für Rückgaben unabdingbar sind, heißt es in dem Statement von Göttingen Postkolonial und der Ovaherero Genocide Foundation. Eine Zerschlagung oder ungeordnete Verlagerung der Sammlungen würde die Provenienzforschung massiv erschweren und die Suche von Angehörigen behindern. Damit verstoße die Universität gegen zentrale internationale und nationale Standards, darunter die UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker (UNDRIP), die deutschen Leitlinien zu kolonialem Sammlungsgut, Empfehlungen des Museumsbundes sowie den Koalitionsvertrag von 2025.

Die GfbV unterstützt die Forderungen von Göttingen Postkolonial und der Ovaherero Genocide Foundation: vollständige Transparenz über die Zukunft der Gebeine; ein Moratorium für die Schließung der Sammlung, bis ein tragfähiges Rückführungskonzept vorliegt; keine Bewegung oder Trennung der Gebeine und zugehörigen Artefakte; eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften sowie eine dauerhaft finanzierte Forschungseinheit, die Provenienzforschung betreibt und Rückführungsprozesse verantwortet.

Die GfbV fordert die Universität Göttingen mit Nachdruck auf, ihrer historischen, ethischen und menschenrechtlichen Verantwortung endlich gerecht zu werden. In der Anthropologischen Sammlung und der älteren Blumenbach’schen Schädelsammlung befinden sich über 1.300 menschliche Gebeine, die unter anderem während der Kolonialzeit aus Gräbern entnommen oder nach Massakern und Kriegen entmenschlicht wurden. Viele liegen seit mehr als 200 Jahren in Göttingen; sie wurden für rassistische Forschung instrumentalisiert und ihrer Würde beraubt.