Pressemitteilung

24.05.2017

Wegen Blasphemie verurteilter Gouverneur zieht Widerspruch gegen Haftstrafe zurück

Indonesiens religiöse Minderheiten sind hilflos gegenüber wachsendem Einfluss radikaler Islamisten (Pressemitteilung)

Der ehemalige Gouverneur von Jakarta, Basuki Tjahaja Purnama, hat entschieden, seinen Widerspruch gegen die zweijährige Gefängnisstrafe wegen Blasphemie zurückzuziehen. Foto: TryJimmy via Pixabay

Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist die Entscheidung des christlichen Gouverneurs von Jakarta, seinen Widerspruch gegen eine zweijährige Gefängnisstrafe zurückzuziehen, Ausdruck der Hilflosigkeit von Indonesiens religiösen Minderheiten angesichts des wachsenden Einflusses radikaler Islamisten. Basuki Tjahaja Purnama, genannt Ahok, war wegen angeblicher Blasphemie am 9. Mai verurteilt worden. Sein Rechtsanwalt und seine Ehefrau haben die Entscheidung des Politikers am Dienstag bekannt gegeben. Ahok will so zu einer Beruhigung der politischen Lage beitragen und verhindern, dass sein Fall politisch instrumentalisiert wird, erklärte er in einem Brief an seine Ehefrau Veronica Tan.

„Die Geste Ahoks ist bemerkenswert und zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein angesichts der angeheizten politischen Diskussion um das umstrittene Urteil“, erklärte der GfbV-Asienexperte Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. „ Fraglich ist jedoch, ob es den religiösen Minderheiten nutzt, die nach dem spektakulären Verfahren verängstigt sind und um ihre Religionsfreiheit bangen. Dringend braucht Indonesien eine breite öffentliche Diskussion der Blasphemie-Vorschriften und klarere Regeln, um eine Instrumentalisierung von Religion in der Politik zu verhindern.“

Erst am Montag hatten drei UN-Menschenrechtsexperten an die indonesische Regierung appelliert, das umstrittene Urteil gegen Ahok aufheben zu lassen und die Kriminalisierung der Blasphemie zu beenden. Die drei Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates Ahmed Shaheed, David Kaye und Alfred de Zayas wiesen zur Begründung ihrer Forderung darauf hin, dass die Blasphemie-Vorschriften die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit religiöser Minderheiten verletzen.

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