26.03.2020

Bahai’i im Jemen

Haftentlassung für Angehörige verfolgter Religionsgemeinschaft (Pressemitteilung)

Bild: GfbV 2019

Während einer Fernsehansprache hat Mahdi al-Mashat, Präsident des Obersten Politischen Huthi-Rates, gestern die Freilassung aller im Jemen inhaftierten Bahai’í sowie die Begnadigung von Hamed bin Haydara angekündigt. Das berichtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unter Berufung auf den Nationalen geistigen Rat der Bahai’i in Deutschland.
„Wir begrüßen diese überfällige Entscheidung der jemenitischen Führung und erwarten, dass sie auch zügig umgesetzt wird“, erklärt Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV. „Die Verfolgung dieser friedlichen religiösen Minderheit basierte von Anfang an auf haltlosen Anschuldigungen und lächerlichen Schauprozessen.“ Mit ihrer Entlassung müssten die betroffenen Bahai’i auch sämtliche beschlagnahmten Besitztümer zurückerhalten. „Hoffentlich wird es den Bahai’i und allen weiteren religiösen Gruppen im Jemen künftig möglich sein, ihren Glauben frei von staatlicher Repression auszuleben“, so Sido.
Haydara befand sich seit Dezember 2013 in Haft. Seit dem 2. Januar 2018 lag ein Todesurteil gegen ihn vor. Die offizielle Anklage basierte auf unbegründeten Vorwürfen der Apostasie und der Spionage für Israel. Faktisch geschah seine Verurteilung durch ein Huthi-Sondergericht aufgrund seines religiösen Glaubens. Zuletzt waren im Jemen 25 weitere Strafverfahren gegen Bahai’i anhängig.
Die Glaubensgemeinschaft der Bahá’i hat weltweit rund sieben Millionen Angehörigen, davon einige tausend im Jemen. Die Gemeinde in Deutschland umfasst etwa 6.000 Mitglieder. Ihre monotheistische Religion wurde im 19. Jahrhundert von Baha’ullah gegründet. Bahá’i leben vor allen in Indien, Afrika, Nord- und Südamerika und dem Iran. Obwohl sie von sich aus ein gutes Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften haben, sind sie im Iran und einigen weiteren islamisch geprägten Ländern Opfer von Diskriminierung und Verfolgung.