18.04.2005

Gesellschaft für bedrohte Völker warnt vor Aufhebung des Verbotes der PKK / KONGRA-GEL

Mit einem eindringlichen Schreiben an den Bundesgerichtshof (BGH) hat der Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch, am Montag davor gewarnt, das Verbot der kurdischen PKK / KONGRA-GEL in Deutschland aufzuheben. "Es überrascht uns, dass Sie annehmen, die KONGRA-GEL sei als Nachfolgeorganisation der PKK auf dem Weg der Demokratisierung", schrieb Zülch. Die totalitär organisierte und weitgehend terroristisch ausgerichtete Partei habe den Waffenstillstand mit der türkischen Armee am 1. Juni 2004 aufgekündigt. Daraufhin seien die kriegerischen Auseinandersetzungen in Südostanatolien wiederaufgeflammt, und habe es bereits rund 100 Tote gegeben. Außerdem kritisierte Zülch, dass der inhaftierte PKK-Vorsitzende Abdullah öcalan seine Anhänger auch aus dem Gefängnis heraus weiterführen könne, obwohl die Haftanstalt von der Armee kontrolliert werde.

 

"Der Arm der PKK / KONGRA-GEL reicht immer noch auch nach Deutschland", schrieb der Menschenrechtler. Die 700.000 hier lebenden Kurden würden weiterhin unter Druck gesetzt, eingeschüchtert und terrorisiert. Dissidenten seien vor Schlägertrupps nicht sicher und müssten um ihre Gesundheit und sogar um ihr Leben fürchten. So sei der PKK-Dissident Sükrü Gülmüs erst Ende Juni in Köln angegriffen und so schwer zusammengeschlagen worden, dass er lebensbedrohliche innere Verletzungen erlitten habe. Am 8. Juli sei ein ehemaliges PKK-Führungsmitglied im Düsseldorfer Gefängnis krankenhausreif geschlagen worden. Elf Tage später sei ein Flugblatt mit Todesdrohungen aufgetaucht.

 

Auch die kurdische Bürgerrechtlerin Leyla Zana, die vom Europäischen Parlament mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet wurde, sei bedroht worden. Die ehemalige Parlamentarierin orientiere sich an den Wünschen der kurdischen Bevölkerung nach Frieden, Demokratie und vor allem Gleichberechtigung der kurdischen Sprache und Kultur und weise die offenbar inhumanen Positionen der KONGRA-GEL zurück. Leyla Zana war zehn Jahre lang in türkischer Haft. Noch immer sind 3.500 kurdische politische Gefangene inhaftiert. Das türkische Militär sorge mit dafür, dass sie nicht amnestiert werden.

 

Der BGH hat Zweifel, ob die Chefebene der kurdischen PKK weiter als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann. In einer Revisionsverhandlung hieß es, angesichts des Straftatenrückgangs sei eventuell davon auszugehen, dass es die PKK mit der Demokratisierung ernst meine. Das Urteil wird am 21. Oktober erwartet.