10.05.2024
Grußwort zur Kundgebung zum 25. Welt-Falun-Dafa-Tag (11.5.)
GfbV richtet Appell an deutsche und EU-Politiker
Anlässlich einer Kundgebung zum 25. Welttag der Falun-Dafa-Praktizierenden in München sendet Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung der Gesellschaft für bedrohte Völker, ein Grußwort an die Teilnehmenden. Die Kundgebung findet am Samstag, 11. Mai 2024, ab 11.30 Uhr auf dem Karlsplatz in München statt. Im Anschluss findet voraussichtlich ab 13.30 Uhr eine Parade statt. Der Falun-Dafa-Tag wird weltweit am 13. Mai gefeiert.
Liebe Falun-Dafa-Praktizierende,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr feierte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ihr 75. Jubiläum. Dieses Dokument, das von der UN-Vollversammlung am 10. Dezember 1948 verkündet wurde, besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Menschenrechte sind universell, sie gelten überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, und sie sind unteilbar, man kann also nicht ein Recht auf Kosten eines anderen verwirklichen. Diese universellen Menschenrechte und die grundlegendsten Freiheiten von Minderheiten wie den Falun-Dafa-Praktizierenden werden von China massiv bedroht.
Zum 25. Welt-Falun-Dafa-Tag möchte ich im Namen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) meine tiefste Wertschätzung für Ihren Mut zum Ausdruck bringen, mit dem Sie zu Ihren Werten „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“ stehen. Diese Werte sind nicht nur die Werte von Falun Dafa, sondern universelle menschliche Werte – Werte, die jeder, der an die Würde und Freiheit des Menschen glaubt, schätzt und unterstützt. Als Menschenrechtsorganisation fordern wir ein Ende der jahrzehntelangen Verfolgung und Repressionen Chinas unter der Herrschaft der KPCh. In China sind Falun-Dafa-Praktizierende mit systematischer Verfolgung, Verhaftungen, Inhaftierungen, Gehirnwäsche, Folter und sogar außergerichtlichen Tötungen konfrontiert. Auch im Ausland nehmen Gewalt und Repression zu.
Es sind Jahrzehnte einer beispiellosen Verfolgung, Schikane und Gewalt, die China gegen sein eigenes Volk richtet – aber es sind auch Jahre des friedlichen Widerstandes und der kontinuierlichen Aufklärungsarbeit der Falun-Dafa-Praktizierenden, die auf die Gewalt mit friedlichen Methoden antworten. Trotz der anhaltenden Verfolgung wächst die Anzahl der Falun-Dafa-Praktizierenden an. Das sollte Sie ermutigen, weiter für ihre Menschen- und Bürgerrechte zu kämpfen. Dabei ist die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft unerlässlich. Wir als die GfbV stehen an ihrer Seite!
Falun-Dafa-Praktizierende sind Opfer eines noch nie dagewesenen Verbrechens: Das China-„Volkstribunal“ unter dem Vorsitz des bekannten britischen Völkerrechtlers Sir Geoffrey Nice, der auch die Anklage gegen den serbischen Kriegsverbrecher Slobodan Milošević vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) leitete, kam in seinem endgültigen Urteil vom 17. Juni 2020 zu dem Schluss, dass in ganz China seit Jahren in erheblichem Umfang erzwungene Organentnahmen durchgeführt werden. Das Urteil besagt auch, dass Falun-Dafa Praktizierende eine – wahrscheinlich sogar die größte – Quelle für Organtransplantationen sind.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert die Europäische Kommission, die deutsche Regierung sowie alle anderen europäischen Regierungen auf, sich – nach Anforderungen der EU-Resolution (v. 18.1.2024) zur anhaltenden Verfolgung von Falun Dafa – für die Freilassung aller inhaftierten Falun-Dafa-Praktizierenden, darunter des Inhaftierten Ding Yuande, einzusetzen, sich mit der marginalisierten und kaum beachteten Glaubensgemeinschaft zu solidarisieren und diese mit allen möglichen Mitteln zu schützen. Wir rufen die deutsche Bundesregierung auf, die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden auf bilateraler und multilateraler Ebene anzusprechen.
Es ist wichtig, entschieden gegen diese Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Denn, die über 100 verschiedene Foltermethoden, die ursprünglich gegen Falun-Dafa-Praktizierende eingesetzt wurden, werden auch gegen Uiguren, Tibeter, Bürgerrechtler, Andersdenkende und Menschenrechtsanwälte in China verwendet. Ein selektives Mitgefühl gegenüber einigen, aber nicht allen unterdrückten Minderheiten ist unaufrichtig und untragbar. Die internationale Gemeinschaft muss sich für alle verfolgten Minderheiten einsetzen, wenn sie den Grundsatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte tatsächlich hochhalten will.
Chinas Verordnung über die Spende und Transplantation menschlicher Organe, die am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist, entspricht nicht den internationalen Transparenzstandards zur Verhinderung der erzwungenen Organentnahme und steht im Widerspruch zu internationalen Transplantationsgrundsätzen und -richtlinien.
Die GfbV fordert die Europäische Union und den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, dazu auf
(1) sich für ein Ende der laufenden medizinischen Zusammenarbeit der EU mit China im Bereich der Organtransplantation einzusetzen. Zugleich sollten die EU-Institutionen den erzwungenen Organraub weder unterstützen noch begünstigen;
(2) die Angleichung der chinesischen Organtransplantationsgesetzgebung an die Leitprinzipien der WHO für die Transplantation menschlicher Zellen, Gewebe und Organe und die Erklärung von Istanbul (DoI) zum Organhandel und Transplantationstourismus zu fordern.
(3) China aus der WHO-Task-Force für Spende und Transplantation menschlicher Organe und Gewebe und der Erklärung der Istanbul Custodian Group auszuschließen, wenn China die WHO- und DoI-Protokolle weiterhin missachtet.
(4) eine Wiedergutmachung der historischen Ungerechtigkeit des erzwungenen Organraubs an verfolgten Minderheiten in China zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Jasna Causevic
Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
Referat Genozid-Prävention und Schutzverantwortung
E-Mail: j.causevic@gfbv.de
Tel. ++49 551 49906-16