14.06.2005

Kolumbien: Zur Lage der Menschenrechte bei den Ureinwohnern

FAZIT

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist sehr besorgt über die Zukunft der indianischen und afro-kolumbianischen Völker in Kolumbien. Ihre Menschenrechte werden noch immer extrem gering geschätzt. Die Militarisierung der sozialen Konfliktzonen in Kolumbien und die staatliche Untätigkeit gegen schwere Menschenrechtsverletzungen nehmen immer besorgniserregendere Ausmaße an. Auch ist es der GfbV trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, diese Völker zu einem unabdingbaren Bestandteil des Friedensprozesses zwischen Staat und Guerilla werden zu lassen. Auf Seiten der Guerrilla sind dies die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia; Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und die ELN (Ejército de Liberación Nacional; Armee der nationalen Befreiung).

Indianische Landrechte werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes untergeordnet. Die Verfassungsgarantie auf eine eigene, autonome Existenz in einer ethnisch vielfältigen Gesellschaft, auf die ungehinderte Praktizierung der eigenen Religion, Sprache und kulturellen Traditionen ohne Angst vor Diskriminierung oder Verfolgung, wird von der Realität ad absurdum geführt. Auch die Einbeziehung internationaler Beobachter und Institutionen hat zu keinem grundlegenden Wandel der Regierungspolitik geführt.

Aus Anlaß der 55. Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission, die am 22. März 1999 in Genf begonnen hat, veröffentlicht die GfbV daher dieses Memorandum über die Menschenrechte der indianischen Bevölkerung Kolumbiens. Die GfbV, die seit 1993 einen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) inne hat, hat der Kommission ein schriftliches Statement zu Gunsten der Menschenrechte der Embera-Katío Indianer vom Alto Sinú in Kolumbien vorgelegt. Aus Anlaß der Debatte über die Situation der Menschenrechte in Kolumbien vor der UN-Menschenrechtskommission hat die GfbV überdies den Präsidenten der nationalen Dachorganisation der Ureinwohner Kolumbiens, ONIC (Organización Nacional Indígena de Colombia) nach Europa eingeladen.

Fehlender staatlicher Schutz und Militarisierung

Mit Schrecken beobachtet die GfbV die Militarisierung der Konfliktzonen vor allem im Nordwesten und Südosten des Landes. Aus vielen Zeugnissen indianischer Gemeinschaften geht hervor, daß ein normaler Ablauf des Alltags, so etwa die Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln und Medikamenten, unmöglich geworden ist. Ganze Dorfgemeinschaften werden eingeschüchtert, Versammlungen werden verboten. Die Aktionsgebiete von Armee, bewaffneten Banden und Guerilla überschneiden sich. Dadurch wird die Situation der Ureinwohner immer dramatischer und mit Recht beklagen sie die Passivität der zivilen Behörden und staatlichen Sicherheitskräfte.

Insgesamt wurden in den letzten 30 Jahren weit über 500 führende indianische Persönlichkeiten aus Kolumbien durch staatliche Sicherheitsorgane, paramilitärische Banden, Drogenhändler und Guerilla-Verbände bei Landrechtskonflikten ermordet. Allein seit 1990 starben mehr als 200 Repräsentanten. Dabei können die paramilitärischen Gruppen gerade in den militarisierten Gebieten ungestört operieren. Der kolumbianische Staat kommt seiner Verpflichtung, Leib und Leben der Ureinwohner zu schützen, nicht nach. Im Gegenteil: Der indianische Senator Francisco Rojas Birry erlebte am 12. Februar 1999 in der Gemeinschaft Puinave (Reservat Laguna de Cacao, im Grenzgebiet der Departments Guainía und Vichada im Südosten Kolumbiens) einen Angriff der kolumbianischen Luftwaffe. Die Bewohner des Dorfes flüchteten in den Fluß, wobei der traditionelle Medizinmann Samuel Bautasti zu Tode kam.

Paramilitärische Überfälle

In den letzten 15 Jahren hat sich Zahl der Todesschwadrone bzw. paramilitärischen Banden auf mehr als 350 erhöht. Allein in den letzten sechs Monaten töteten bewaffnete Einheiten hunderte von unbeteiligten Zivilisten aus allen Bevölkerungsgruppen, um durch Terror als strategisches Mittel Zugang zu den Friedensgesprächen mit der Regierung zu erpressen. Besonders davon betroffen waren die Departments Sucre, Cesar, Córdoba, Chocó, Antioquia (alle im Nordwesten Kolumbiens) und Putumayo (im Süden Kolumbiens). Die Ermordeten wurden als Guerillakämpfer oder deren Kollaborateure ausgegeben. Unter ihnen waren jedoch auch Kinder und Greise. Ende Januar 1999 erklärte Carlos Castaño, Oberbefehlshaber über mehrere Todesschwadrone, alle Menschenrechtsgruppen zum militärischen Angriffsziel, weil sie angeblich der Guerilla Vorschub leisten würden.

Die paramilitärisch organisierten Banden handeln im Auftrag von Großgrundbesitzern, Geschäftsleuten und lokalen Politikfürsten. Sie werden von staatlichen Sicherheitsorganen teils offen, teils verdeckt mit Waffen versorgt und ausgebildet. Seitdem die Regierung Gaviria (1990-94) die umstrittenen Bürgerwehren in Form von Genossenschaften mit leichter Bewaffnung, z.B. Cooperativas de Seguridad Rural und CONVIVIR, legalisiert hat, ist der extralegale Handlungsrahmen nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen deutlich erweitert worden. Kolumbianische Experten schätzen, daß die Todesschwadrone seit dem Massaker an 45 Personen im Ort Segovia vor elf Jahren insgesamt 10.000 Menschen in diesen Departments ermordet haben.

Paramilitärische Operationen 1999

Ende Januar 1999 legten Todesschwadrone, die im Gebiet des Alto Sinú operieren, einen Belagerungsring um die Gemarkung Kiparadó (Departement Córdoba). Mehr als 40 Menschen wurden von ihnen für mehrere Tage verschleppt, darunter auch zehn Embera-Katío (Gabriel Dómico, Solangel Arias Dómico, Eugenio Dómico, Lubertin Cabrera, Luz Marina Dómico, Antonio Dómico, William Dómico, Libardo Dómico, Micaela Dómico, Ana Luz Guasaruca). Der Indianerführer Alejandro Dómico Jumi wurde ermordet. Drei Gehöfte wurden angezündet, mehrere Familien vertrieben. Zwei weitere Gemeinschaften wurden bedroht und 14 Kanus sowie die dazugehörigen Außenbordmotoren zerstört. Kanus sind die wichtigsten Transportmittel der indianischen Gemeinschaften. Die von Carlos Castaño befehligten Todesschwadrone versuchen nach Aussagen von Betroffenen inzwischen, die Embera-Katío zum Anbau von Drogen zu zwingen.

Bedrohung durch Guerilla-Verbände

Auch die Guerilla-Organisationen nehmen keine Rücksicht auf die Menschenrechte der indianischen Bevölkerung. So vetrieb die VI. Frente der FARC laut Angaben des regionalen Indianerrates des Cauca, CRIC (Consejo Regional Indígena del Cauca) am 20. Februar 1999 mehrere Páez-Familien von ihrem Reservat Munchique im Landkreis Santander de Quilichao (Süden Kolumbiens). Anfang März 1999 ermordete die FARC drei Unterstützter der U'wa, die sich auf deren Einladung in der Region an der Grenze zu Venezuela aufhielten. Auch sonst verstoßen Guerilla-Verbände der FARC gegen grundlegende Menschenrechtsprinzipien. Seit kurzem errichten sie Straßensperren und verschleppen willkürlich die Insassen der angehaltenen Autos (sog. "pescas milagrosas"). Damit verstößt die FARC eindeutig gegen Artikel 13 des Zweiten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention, das die Terrorisierung der Zivilbevölkerung ächtet. Sektionen der FARC-Guerilla, die im Gebiet des Mittleren Putumayo (im Süden Kolumbiens) aktiv sind, versuchen seit 1997, von Vertretern der indianischen Organisation OZIP (Organización Zonal Indígena del Putumayo) aus der dortigen Region die Zustimmung der indianischen Völker der Inga, Siona und Kofán zu einem Vertrag mit der kolumbianischen Erdölgesellschaft ECOPETROL zu erpressen.

Die Ureinwohnergemeinschaften in den Kampfgebieten sind in der Zwickmühle zwischen den verschiedenen bewaffneten Einheiten gefangen. Manche versuchen sich zu schützen, indem sie sich für neutral erklären, z. B. in der Region Urabá im Nordwesten Kolumbiens. Die regionale Dachorganisation OIA (Organización Indígena de Antioquia/ Nordwesten Kolumbiens) hat in den vergangenen Jahren mehrfach an die dort operierenden Guerilla-Gruppen der FARC und der ELN appelliert, die Autonomierechte der indigenen Gemeinschaften zu respektieren und sie nicht in den Konflikt mit staatlichen und paramilitärischen Verbänden hineinzuziehen. Solche Appelle verhallen meist ungehört. So ermordete die V. Front der FARC am 3. Januar 1999 auf dem zum Department Antioquia gehörenden Teil des Embera-Territoriums den Gemeindevorsteher (Gobernador) von Guapa (Gemarkung Chigorodó) Pedro Luis Bailarin und seinen Bruder Guillermo. Andere Völker, wie die Sikuani, wehren sich mit vergifteten Pfeilen gegen die FARC, die Jugendliche zwangsweise zu rekrutieren versucht.

Landrechte der Ureinwohner

Der Verfassungsauftrag, für die indianische Bevölkerung selbstverwaltete territoriale Einheiten einzurichten, wird von der Regierung ungenügend erfüllt. Sie müßte dazu Land zurück kaufen oder eine Enteignung auf administrativem Wege vornehmen und das Land anschließend mit privaten Besitztiteln ausstatten. Entsprechende Planungen werden jedoch nicht umgesetzt. So warten die Páeces, Totoró und Yanacona (im Departement Cauca) noch immer auf die schon 1992-94 vorgesehene Rückgabe von mehr als 20.000 Hektar Land. Ebenso unerfüllt blieb das Übereinkommen, den Páeces aus La María (Department Valle del Cauca) 12.000 Hektar Land zu übergeben. Auch Massakeropfer erhalten keine Wiedergutmachung. So erhielten die Páez, die 1991 Opfer eines Massakers auf der Hacienda El Nilo (Departement Cauca) wurden, statt der zugesagten 15.000 Hektar Land bislang gerade 4.900 Hektar. Die mit Namen bekannten Täter wurden strafrechtlich nicht verfolgt. Die ca. 56.000 zählenden Zenú (Department Córdoba) erheben Anspruch auf ca. 88.000 Hektar Land, das ihnen von der spanischen Krone zuerkannt wurde, heute jedoch größtenteils von Großgrundbesitzern okkupiert wird. Einer davon, William Tulena, ist Neffe eines früheren Senatspräsidenten. Er steht im dringenden Verdacht, an der Organisation paramilitärischer Banden zur Unterdrückung der Zenúes maßgeblich beteiligt zu sein.

Ungelöst ist auch das seit Jahrzehnten anhängige Problem der Legalisierung von Ländereien die von indianischen Gemeinschaften besetzt wurden. Auch hier hat die Agrarreformbehörde INCORA Rechtstitel zwar in Aussicht gestellt, aber nicht erteilt. Oft wird nur ein vorläufiges Anerkennungsdokument ausgestellt, auf das Banken jedoch keine Kredite bewilligen. Ohne Kredite ist eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich. Eine weitere Bedrohung der Landrechte geht von Drogenhändlern aus, die Land kaufen, um Geld zu waschen. Damit verringern auch sie die den Indianern zur Verfügung stehende Landfläche immer mehr. Die kolumbianische Verfassung garantiert die Ansprüche der Ureinwohner auf Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Auch in diesem Punkt vernachlässigt der Staat seine Verpflichtung zum Schutz der indiansichen Völker, wenn es um die Ausbeutung von Bodenschätzen und anderer Naturressourcen geht. Wirtschaftliche Interessen genießen eindeutig Vorrang.

Trotz guter Vorsätze greifen Gesetzesreformen nicht

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erkennt die Bemühungen und Maßnahmen der Regierungen Kolumbiens zum Schutz der politischen Rechte und der Menschenrechte ausdrücklich an. So schuf Präsident Samper (1994-98) im Bereich der Justiz neue Stellen und Sondereinheiten zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen. Er veranlaßte den Aufbau eines Datennetzes zur systematischen Erfassung der Menschenrechtsverletzungen und ging eine Kooperation mit der UN - Kommission für Menschenrechte ein. Im April 1998 kündigte die Regierung die Bereitstellung von 1,2 Mio. US-Dollar zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten an.

Auch sein 1998 gewählter Nachfolger Pastrana stellte bereits Gesetzesvorlagen in Aussicht, die zum einen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in Kolumbien unter Strafe stellen, zum anderen zumindest einige der vom Militär begangenen, schweren Menschenrechtsverletzungen vor zivilen Gerichten zur Anklage bringen sollen, statt wie bisher ausschließlich vor Militärgerichten. Wo diese zuständig bleiben, soll es künftig nicht mehr möglich sein, daß der Militärrichter aus demselben Kommandobereich kommt, wie der Angeklagte. Vorgesehen sind auch ein Programm zum Schutz von Menschenrechtlern durch eine Sonderabteilung beim Innenministerium sowie eine bessere Ausstattung der Bundesanwaltschaft (Procuradoría), der Menschenrechtsabteilung bei der Staatsanwaltschaft und des Ombudsmanns (Defensor del Pueblo). Außerdem soll ein Sonderkomitee (Comité Especial de Impulso) aus dem Vizepräsidenten, dem Innenminister, dem Generalstaatsanwalt (Fiscal General) und dem Bundesanwalt (Procurador General) Untersuchungen über Menschenrechtsverletzungen in die Wege leiten.

Menschenrechtsbilanz bleibt dennoch negativ

Die fortgesetzten Attentate gegen die Verteidiger von Menscherechten werfen die Frage auf, inwieweit die Maßnahmen und Absichten nicht eher symbolische Politik darstellen, um das Image im Ausland nicht allzu tief sinken zu lassen. Hinzu kommt, daß nach der 1991 verabschiedeten Verfassung neue Straftatbestände vom Parlament und nicht wie früher per Dekret vom Präsidenten festgelegt werden. Dies setzt ein entsprechend verantwortungsvolles Abgeordnetenhaus voraus. Im Falle von Menschenrechtsverletzungen wies der Kongreß jedoch in der Vergangenheit fast immer eine Ausweitung der Straftatbestände zurück, da andernfalls die Aufstandsbekämpfung behindert werde.

Es ist daher nicht zu erwarten, daß sich z.B. hochrangige Militärs in absehbarer Zeit vor einem ordentlichen Gericht werden verantworten müssen. Oft werden Verfahren gar nicht erst eröffnet, so im Fall der Generale Rito Alejo del Río, Jaime Uscátegui und Enrique Mora Rangel, die schwerer Menschenrechtsverletzungen und der Zusammenarbeit mit Todesschwadronen beschuldigt werden (El Tiempo, 04.12.98. S. 7A). Der Generalinspekteur der Streitkräfte Kolumbiens, Ramirez, bekam im Mai 1998 sogar sein US-Visum entzogen, weil er der Verletzung von Menschenrechten dringend verdächtig ist.

Ureinwohnerrecht wird halbherzig umgesetzt

Kolumbien ratifizierte schon 1991 die ILO-Konvention 169 und überführte den weitgehenden Schutz der Ureinwohnerrechte in nationales Gesetz (Ley No. 21 von 1991). Gleichzeitig erläßt die Regierung jedoch Gesetze und Dekrete, die geltenden Rechtsansprüchen auf Land und Autonomie widersprechen. Ähnlich verhält es sich bei den Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenanbaus. Der Einsatz von Pestiziden aus der Luft nimmt keinerlei Rücksicht auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanzenwelt. Dabei hatte der regionale Indianerrat des Cauca, CRIC schon 1991 mit der damaligen Regierung von Präsident Gaviria eine schrittweise Verminderung des Mohnanbaus (Grundstoff zur Heroinherstellung) unter der Regie der Gemeinschaften verabredete, der den Einsatz von Chemikalien oder eine weiter fortschreitende Militarisierung der Anbaugebiete vermeiden sollte. Das begleitende Programm zur finanziellen Unterstützung der Gemeinschaften, das ihnen den Wechsel zum Anbau anderer Produkte ohne Einkommensverluste sichern sollte, blieb jedoch in den ersten Ansätzen stecken.

Forderungen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

     

  • Die GfbV fordert die politisch Verantwortlichen in Kolumbien eindringlich auf, die Menschen- und verfassungsmäßigen Rechte der Ureinwohner des Landes im Rahmen demokratischer Mittel mit allem Nachdruck umzusetzen.

  • Dabei ist besonderes Gewicht auf die Unversehrtheit für Leib und Leben der Ureinwohner zu legen.

  • Die Regierung muß dazu konsequent und aktiv gegen paramilitärische Organisationen vorgehen, ihre Verbände auflösen und entwaffnen. Für Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche müssen endlich vor Gericht gestellt werden, damit die Verbrechen gegen die indianischen Völker nicht länger ungestraft bleiben.

  • Unabdingbar ist ebenfalls das Recht am eigenen Land und auf Einrichtung der selbstverwalteten Territorien.

  • Ihre Lebensweise und ihre kulturellen Traditionen, die an eine intakte Umwelt gebunden sind, müssen vor ungewollten Eingriffen von außen geschützt werden.

  • Pläne zur Erdölförderung im Gebiet der U'wa müssen grundsätzlich überdacht und in Frage gestellt werden.

  • Bestandteil einer eigenständigen Kultur der indianischen Völker ist auch ihre traditionelle politische und administrative Selbstverwaltung und die Teilhabe an allen Vorhaben, die ihr Territorium betreffen. Deshalb müssen diese Institutionen aktiv gefördert werden, damit die Ureinwohner Kolumbiens ihre Zukunft selber planen und gestalten können.

  • Die verschiedenen Guerilla-Organisationen werden aufgefordert, die autonomen Verwaltungsstrukturen und Neutralitätserklärungen indianischer Gemeinschaften zu respektieren, ihre Territorien nicht zum Schauplatz ihrer militärischen Operationen zu machen und alles zu unterlassen, was die Zivilbevölkerung in Gefahr bringt.

     

Redaktion: Yvonne Bangert

Die 12 Dina-4-Seiten umfassende Originalversion kann gegen eine Schutzgebühr beim Versand der GfbV angefordert werden.