04.05.2005

Menschenrechte der Sahrauis in der West Sahara

Genf
Mit größter Besorgnis verfolgt die Gesellschaft für bedrohte Völker den Stillstand bei den Bemühungen um die Umsetzung des UN-Friedensplanes für die Westsahara. Wir teilen die Benken des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, der mehrfach in den letzten Monaten seine tiefe Enttäuschung über die unzureichenden Fortschritte bei der Realisierung des UN-Friedensplanes geäußert hat und substantielle neue Vorschläge von Marokko für die Lösung der noch offenen Fragen gefordert hat. Nur die Umsetzung des gesamten UN-Friedensplanes bietet die Gewähr für eine langfristige, gerechte und friedliche Lösung des Westsahara-Konfliktes. Ungeachtet neuer Verhandlungsrunden zwischen Marokko und der Polisario Front gab es auch im vergangenen Jahr keinerlei Fortschritte bei der Vorbereitung des seit 1991 geplanten Referendums über die Selbstbestimmung. Mit immer neuen Einwendungen versucht Marokko die Organisation des Referendums zu verhindern. Der Streit um die Wählerlisten macht deutlich, wie wenig Marokko bereit ist, das Selbstbestimmungsrecht des Sahrauischen Volkes zu respektieren. Mit der unzulässigen Registrierung Zehntausender Marokkaner auf den Wählerlisten und der gezielten Förderung der Einwanderung von Marokkanern, versucht Marokko das Selbstbestimmungsrecht des Sahrauischen Volkes auszuhöhlen.

Wenn Marokko seine Blockadepolitik nicht aufgibt, droht ein Scheitern des UN-Friedensplanes und der Ausbruch neuer Kämpfe zwischen der marokkanischen Armee und der Polisario Front. Die internationale Staatengemeinschaft darf eine Eskalation der Gewalt in der Westsahara nicht tatenlos hinnehmen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker appelliert an die UN-Menschenrechtskommission, den UN-Sicherheitsrat aufzufordern, sich nicht aus der Konfliktvermittlung in der Westsahara zurückzuziehen und auf einer Umsetzung des UN-Friedensplanes zu bestehen. Ein endgültiges Scheitern des UN-Friedensplanes würde nicht nur das Ansehen der Vereinten Nationen beeinträchtigen, sondern wäre auch ein schwerer Rückschlag für das völkerrechtlich anerkannte Prinzip des Rechts auf Selbstbestimmung.

Die UN-Menschenrechtskommission sollte dem UN-Sicherheitsrat empfehlen, die United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO) mit konkreten Vorbereitungen des Referendums zu beauftragen, sollte Marokko seine Blockadepolitik nicht aufgeben. So sollte die MINURSO unverzüglich beauftragt werden, die Bearbeitung der Widersprüche der Personen, die von den Wählerlisten für das Referendum gestrichen wurden, in möglichst kurzer Zeit abzuschließen. Dafür sollte der MINURSO auch zusätzliches qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden.