Pressemitteilung

26.03.2018

Vom vorauseilenden Gehorsam der deutschen Behörden

Nach der Festnahme des ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (Pressemitteilung)

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass das Bundeskriminalamt mit dem spanischen Geheimdienst im Vorfeld der Verhaftung aktiv kooperiert hat, wäre dies ein politischer Skandal. Foto: Pixabay

In Belgien und in der Schweiz blieben und bleiben katalanische Unabhängigkeitspolitiker von den Behörden unbehelligt. Offensichtlich teilen die belgische und Schweizer Justiz nicht den Vorwurf des spanischen Staates, dass es sich bei den katalanischen Separatisten um Kriminelle handelt. Für die deutsche Justiz scheint dies hingegen zuzutreffen. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass das Bundeskriminalamt mit dem spanischen Geheimdienst im Vorfeld der Verhaftung aktiv kooperiert hat, wäre dies ein politischer Skandal. Es wäre eine Zumutung, falls sich herausstellt, dass deutsche Behörden die Haltung des spanischen Staates teilen, wonach es sich beim katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom vergangenen Herbst um eine Rebellion handelt, um einen kriminellen Akt.

Anders verhält sich die Schweiz, dorthin hatte sich Anna Gabriel von der linksradikalen Separatistenpartei CUP abgesetzt. Franco Galli, Sprecher des Eidgenössischen Justizdepartements in Bern sagte der Westschweizer Zeitung Le Temps, dass ein etwaiges  Auslieferungs- oder Rechtshilfegesuch aus Spanien wohl chancenlos wäre. Da es sich „aller Wahrscheinlichkeit nach“ um ein „politisches Delikt“ handle, würde die Schweiz die spanische Justiz — im Sinne des eidgenössischen Strafgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention — nicht unterstützen.

Das Vorgehen der spanischen Justiz, es wurden bereits gegen Puigdemont und zwölf weitere katalanische Politiker Strafverfahren eingeleitet, gegen sieben ins Ausland ausgewichene Politiker wurden neue Haftbefehle erlassen, stößt innerhalb Spaniens auf Kritik.

So kritisieren mehr als hundert Strafrechtprofessorinnen spanischer Universitäten in einem Manifest die Generalstaatsanwaltschaft und Richterin Carmen Lamela vom nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional). Das von der katalanischen Regierung und den Mitgliedern des Parlamentspräsidiums initierte Unabhängigkeitsreferendum und die damit verbundene Unabhängigkeitserklärung erfüllen laut den Strafrechtlern weder den Straftatbestand des Aufruhrs noch jenen der Rebellion. Sie weisen darauf hin, dass Gewalt als „strukturelles Element„ Voraussetzung für eine Anklage wegen Rebellion sei — beim Referendum und bei der Erklärung der Unabhängigkeit gab es keine Gewalttätigkeiten (nur am Tag des Referendums sorgten die Militärpolizisten von der Guardia Civil für Prügelszenen). Und selbst der mit deutlich geringerem Strafmaß belegte Aufruhr sei nicht gegeben, da die Angeklagten nicht an Tumulten teilgenommen oder verursacht haben.

Auch wenn es die Straftat der Rebellion und des Aufruhrs geben würde, schreiben die Strafrechtler, sei der nationale Gerichtshof dafür nicht zuständig. Die Angelegenheit gehöre vor ein ordentliches Gericht in Barcelona. Die Audiencia Nacional habe in Vergangenheit schon öfter darauf hingewiesen, dass sie für derartige Delikte nicht zuständig ist. Im Manifest wird auch noch die „unverhältnismäßige“ Verhängung von Untersuchungshaft kritisiert.

Die Verhaftung Puigdemonts an der deutsch-dänischen Grenze aufgrund eines europäischenHaftbefehls erinnert an die Inhaftierung des Kölner Schriftstellers Dogan Akhanli in Spanien. Gewollt von der Türkei. Im Juli 207 verhafteten die italienischen Behörden den deutschen Staatsbürger Dolkun Isa, uigurischer Menschenrechtsverteidiger und Generalsekretär des Weltkongresses der Uiguren in München. China lässt den Menschenrechtler wegen vermeintlicher Unterstützung des Terrorismus per Haftbefehl suchen.

Macht sich die deutsche Justiz mit der Verhaftung von Puigdemont nicht zum Erfüllungsgehilfen einer verpolitisierten spanischen Justiz?