Pressemitteilung

08.01.2021

Wegweisendes Urteil zur Entschädigung Zwangsprostituierter

Japan muss begangene Verbrechen anerkennen (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Reaktion der japanischen Regierung auf ein Urteil eines Gerichtes in Südkorea, wonach Koreanerinnen, die vom japanischen Militär zur Prostitution gezwungen wurden, Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. „Wie schon im Falle der ‚Friedensstatue‘ in Berlin, verweigert die japanische Regierung den wenigen überlebenden Opfern von Zwangsprostitution die Anerkennung ihres Leidens“, erklärte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am heutigen Freitag. „Mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende der japanischen Besatzung weiter Teile Südostasiens versteckt sich die japanische Regierung hinter dem Begriff der ‚Staatenimmunität‘, anstatt auf die 16 noch lebenden Opfer dieser Entmenschlichung zuzugehen.“ Japan müsse endlich anerkennen, dass es sich dabei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, denen hunderttausende zum Opfer gefallen sind. Der japanische Staat habe offenbar bis heute nicht begriffen zu haben, welche Spuren die Verbrechen der imperialen Armee vor und im Zweiten Weltkrieg in Südostasien hinterlassen hätten. 

Im Kontext der vom japanischen Militär erzwungenen Prostitution wird oft der Begriff „Trostfrauen“ verwendet. Das ist ein Euphemismus der Täter, der vermieden werden sollte.