Pressemitteilung

06.12.2020

Zwangsumsiedlung von Rohingya nach Bhasan Char

Rückkehr in die Heimat statt Inselgefängnis (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der European Rohingya Council (ERC) fordern den sofortigen Stopp der Umsiedlung von Hunderten von Rohingya aus den Flüchtlingslagern im Distrikt Cox‘s Bazar nach Bhasan Char. Die Regierung von Bangladesch müsse die Verbringung der Menschen auf die isolierte und überschwemmungsgefährdete Insel im Golf von Bengalen unverzüglich beenden. Die Menschenrechtsorganisationen fordern, die internationale Gemeinschaft müsse Bangladesch bei der Versorgung der Geflüchteten unterstützen. Es brauche Druck auf die Regierung Myanmars, damit diese die versprochenen demokratischen Reformen umsetzt und eine Rückkehr der Geflüchteten ermöglicht. 

„Menschenrechtsbeobachter vor Ort sprechen von besorgniserregenden Anzeichen von Nötigung und falschen Versprechungen der Behörden in Cox‘s Bazar, um die Menschen von der Umsiedlung zu überzeugen“, berichtet Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. Die Verlegung in Transitzentren sei bereits am 1. Dezember angelaufen. Von diesen Zwischenstationen sollten zunächst 2.500 Rohingya in diesen Tagen weiterverlegt werden. Die Umsiedlungen beginnen trotz der Besorgnis über anhaltende Menschenrechtsverletzungen gegen die 300 Rohingya, die derzeit willkürlich auf Bhasan Char festgehalten werden. Die Behörden Bangladeschs hatten sie im Mai 2020 von einem Schiff gerettet und vorgeblich zur Quarantäne nach Bhasan Char gebracht. Seit einem halben Jahr dürfen sie die Insel nicht verlassen.

Informationen der GfbV und des ERC zufolge werden Flüchtlinge in Cox‘s Bazar durch Propaganda oder gezielte Einschüchterung dazu gebracht, der Umsiedlung zuzustimmen. Den „Freiwilligen“ wird beispielsweise versprochen, von der Insel schneller nach Myanmar oder in Drittstaaten zurückzukehren oder auswandern zu dürfen. 

„Die Zwangsumsiedlung nach Bhasan Char kommt der minderheitenfeindlichen Politik der Regierung Myanmars entgegen. Die satte Parlamentsmehrheit, die die Nationale Liga für Demokratie der de-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi jüngst unter umstrittenen Umständen erreicht hat, rückt eine Rückführung der Rohingya-Flüchtlinge in die weite Ferne“, befürchtet Causevic. „Es gibt keine funktionierende Opposition im Lande. Die wichtigste Oppositionspartei steht dem Militär nahe, das laut Verfassung zudem 25 Prozent aller Sitze im Parlament bekommt. Damit kann es Verfassungsänderungen blockieren.“ Eine Änderung der Verfassung wäre aber notwendig, damit hunderttausende Rohingya ihre Bürgerrechte zurückbekommen könnten. „Die wurden ihnen 1982 mit dem pauschalen Entzug ihrer Staatsbürgerschaft geraubt. Doch die Herrschenden im Land wollen offensichtlich nicht, dass die Geflüchteten und Vertriebenen zurückkehren“, so Causevic.  

Bemühungen zur Umsiedlung und Inhaftierung der Rohingya-Flüchtlinge nach Bhasan Char widersprechen Artikel 9 und 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Bangladesch ratifiziert hat. Die EU und Deutschland sind aufgerufen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimatorte in Myanmar durchzusetzen.