„Staudammprojekte für Wasserkraft bedrohen zehntausende Ureinwohner“
Die GfbV hat den Internationalen Tag der indigenen Völker (9. August) zum Anlass genommen, ein Hintergrundpapier mit zahlreichen Einzelfällen zum Thema „Staudammprojekte für Wasserkraft bedrohen zehntausende Ureinwohner“ zu erstellen. Oft wird diese bedingungslose Nutzung der Wasserkraft auch noch als beispielhafte Nutzung erneuerbarer Energie gepriesen, obwohl sie massiv Menschenrechte verletzt.
Staudammprojekte für Wasserkraft bedrohen zehntausende Ureinwohner weltweit
Für die Nutzung von Wasserkraft droht mehreren zehntausend Ureinwohnern in Asien, Afrika und Südamerika die zwangsweise Umsiedlung und Entwurzelung. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) weist anlässlich des internationalen Tages der indigenen Völker (9. August) darauf hin, dass Jäger und Sammler, Hirten, Fischer und Kleinbauern durch die Errichtung von Staudämmen und die anschließende Überflutung ihres Landes die Existenzgrundlage verlieren und mit großer Wahrscheinlichkeit ins Elend getrieben werden.
Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) wurde bereits 1989 gemeinsam mit Vertretern indigener Völker abgefasst und anschließend verabschiedet. Als einzige völkerrechtlich bindende Norm über eingeborene und in Stämmen lebende Völker stellt sie die derzeitige Grundlage für deren Schutz dar.