Wenn Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ihre eigene Maxime einer feministischen Außenpolitik ernst nimmt, muss sie bei ihrer Reise in den Irak und Irakisch-Kurdistan die Lage der Yezidinnen ansprechen. Das forderte die Gesellschaft für bedrohte Völker am heutigen feministischen Kampftag in Göttingen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert erneut die Aufhebung des PKK-Verbotes in Deutschland. Dieses Verbot ist längst überholt. Es dient dem türkischen Staat als Vorwand für immer neue Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete in Syrien, im Irak und im eigenen Land. Unterstützer von Erdogans Regime in Deutschland missbrauchen es, um friedliche Proteste gegen seine Politik zu kriminalisieren.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker appelliert an die deutsche Bundesregierung, kurdischen Flüchtlingen aus dem Iran zu helfen, die sich in Irakisch-Kurdistan befinden. Nach Angriffen der iranischen Revolutionsgarden brauchen sie dringend humanitäre Hilfe: Durch Beschuss und Bombardierungen in den vergangenen Tagen sind hunderte Menschen obdachlos geworden, vor allem Frauen, Kinder und alte Männer.
Im Zusammenhang mit den Massenprotesten gegen das Mullah-Regime im Iran befürchtet die Gesellschaft für bedrohte Völker einen großangelegten Einmarsch des Iran in das benachbarte Irakisch-Kurdistan. Seit Tagen greift die iranische Armee kurdische Ortschaften im Nordirak an.
Anlässlich der Konferenz des Nato-Militärausschusses am 16. September warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker, dass der Ausbildungseinsatz für irakische Streitkräfte nicht genügen wird, um das Land zu stabilisieren. Wenn die Nato wirklich einen stabilen Irak will, muss sie den Einfluss des Irans und der Türkei zurückdrängen.
Kein einziger deutscher Islam-Verband hat auf den Aufruf reagiert, den Genozid an der yezidischen Bevölkerung des Irak vor acht Jahren in den Freitagspredigten zu thematisieren. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hatte alle deutschen Islamverbände mit der Bitte kontaktiert, sich unmissverständlich gegen die Gräueltaten des sogenannten „Islamischen Staates“ ab dem 3. August 2014 auszusprechen.
Christliche Gemeinschaften im Irak:
• Minderheiten sehen ihre wenigen verbleibenden Rechte bedroht
• Staatliche Sicherheitskräfte haben über weite Teile des Landes keine Kontrolle
• Islamistische Milizen bereichern sich am Eigentum christlicher Familien
Völkermord an der yezidischen Bevölkerung im Nordirak (03.08.2014)
Völkermord an der yezidischen Bevölkerung im Nordirak (03.08.2014):
• Administrative Streitereien verhindern Verbesserung der Lage
• Verschiedene Milizen in der Region erschweren Geflüchteten die Rückkehr
• Im März verabschiedete Gesetze zur Anerkennung des Völkermordes und zum Schutz der yezidischen Bevölkerung bisher nicht umgesetzt
Diplomatisches Personal des Irak:
• Irak besetzt diplomatische Posten bevorzugt mit muslimischen Gläubigen
• Kleine Bevölkerungsgruppen und auch Frauen massiv benachteiligt
• Fachliche Eignung spielt eine untergeordnete Rolle