Im Rahmen der sogenannten „Operation Olivenzweig“ hat die Türkei 2018 die syrisch-kurdische Region Afrin besetzt. Etwa 300.000 Kurdinnen und Kurden mussten fliehen oder wurden vertrieben. Die verbliebene Bevölkerung lebt seitdem unter schwierigsten Bedingungen und wird weiterhin angegriffen. Der Jurist Kendal Moussa hat im Auftrag der Gesellschaft für Bedrohte Völker die Studie „Operation Olivenzweig – eine völkerrechtliche Analyse“ erstellt. Bei einem Vortrag mit Livestream wird Moussa seine Studie vorstellen und gemeinsam mit dem GfbV-Nahostexperten Dr. Kamal Sido die Besetzung aus völkerrechtlicher Sicht analysieren. Sido wird zudem über die aktuelle Situation in Afrin und ganz Syrien berichten. Zu dem Vortrag laden wir Sie herzlich ein.
China: Starke Reaktion auf Chinas Menschenrechtsverletzungen gefordert
Aus Anlass des am morgigen Dienstag (23. Januar 2024) stattfindenden Prüfverfahrens der Vereinten Nationen in Genf zur Menschenrechenrechtslage (Universal Periodic Review, UPR) in China veranstalte…
Sechster Jahrestag des türkischen Einmarsches in Afrin (20.1.)
Anlässlich des sechsten Jahrestages des völkerrechtswidrigen Einmarsches der türkischen Armee in die syrisch-kurdische Region Afrin am 20. Januar 2018 stellt die Gesellschaft für bedrohte Völker Forderungen an die deutsche Bundesregierung: Sie muss die Invasion und anschließende völkerrechtswidrige Besetzung Afrins durch ihren NATO-Verbündeten Türkei öffentlich und unmissverständlich verurteilen und den Rückzug der türkischen Armee und der von der Türkei unterstützten islamistischen Söldner aus Afrin fordern.
Auswirkungen der Luftangriffe der Türkei auf Nord- und Ostsyrien
Zwischen dem 23. und 26. Dezember flogen türkische Kampfflugzeuge und Drohnen 74 Angriffe auf die kritische Infrastruktur Nord- und Ostsyriens (medizinische Einrichtungen, Kulturgüter, Wasser- und …
Anlässlich des 30. Jahrestages des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK am 27. November 1993 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker einen anderen Umgang mit dem Verbot. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder die Aufhebung des Verbots gefordert. Diese Forderung zu wiederholen hat derzeit keinen Sinn. Denn auch die jetzige Bundesregierung steht fest an der Seite des türkischen Staates und zeigt immer wieder Verständnis für dessen Gewalt gegen Kurden in der Türkei sowie für die völkerrechtswidrigen Kriege in Nordsyrien und die Angriffe auf den Nordirak.
Der in der syrisch-kurdischen Region Afrin geborene deutsche Notarzt Dr. Akram Nasan (66) hat in dieser Woche Strafanzeige gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan erstattet. Die Anzeige nach §7 und §120 VStGB in Verbindung mit §12 StGB haben auch die Kurdische Gemeinde Deutschland e.V. und die Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. unterzeichnet und unterstützt.
Einladung zu zwei Protestaktionen in Berlin (17.11.)
Trotz menschenrechtlicher Kritik und Appellen aus der Zivilgesellschaft wollen der Bundespräsident und der Bundeskanzler am Freitag den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan empfangen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker und der Verein „Syrian Kurdish Diaspora Network in Europe e. V.“ laden Sie zu zwei Protestaktionen gegen diesen Besuch ein.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat heute an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, den Bundeskanzler per Beschluss zu zwingen, den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan auszuladen. Der für den 17. November geplante Besuch wäre ein fatales Signal an alle Feinde der Freiheit und der Menschenrechte und würde dem Ansehen Deutschlands schaden.
Die in Nordsyrien ansässige kurdische Nachrichtenagentur North Press Agency hat türkische Angriffe auf die zivile Infrastruktur Nordsyriens dokumentiert, eine Übersetzung ihres Berichtes hängt dieser Mitteilung an. Die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt die darin gesammelten Kriegsverbrechen des NATO-Mitglieds Türkei, die vor allem die kurdische und andere Minderheiten in Nordsyrien und im Irak treffen.