Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia
Am heutigen Montag läuft die verlängerte Frist ab, nach der die Bundesregierung zu Kritik an der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ mit Namibia Stellung nehmen muss. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat heute mit einer Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt erneut auf die Forderungen der Betroffenen aufmerksam gemacht. Direkte Verhandlungen mit den anerkannten Verbänden der Herero und Nama, eine völkerrechtlich wirksame Anerkennung des Genozids und echte Reparationszahlungen – das haben die Betroffenen von Anfang an gefordert.
Einladung zur Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt (8.5.)
Sieben UN-Sonderberichterstatter haben die „Gemeinsame Erklärung“ zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias aus dem Jahr 2021 kritisiert. Nachkommen der Überlebenden des Völkermords an den…
UN-Sonderberichterstatter lesen Deutschland die Leviten
Nach Jahren der Kritik durch Organisationen der Herero und Nama sowie der Gesellschaft für bedrohte Völker sind nun mehrere UN-Sonderberichterstatter zur selben Einschätzung gekommen: Die sogenannte „Gemeinsame Erklärung“, die Deutschland und Namibia im Jahr 2021 ausgehandelt hatten, muss dringend neu verhandelt werden.
Am 22. April gedenken die Nachfahren der Herero und Nama in !Nami≠nûs, Namibia, des Genozids durch das Deutsche Kaiserreich. Die Gesellschaft für bedrohte Völker engagiert sich seit Jahren für die Interessen der Nachfahren der Opfer dieses Völkermordes und wird die Veranstaltung vor Ort begleiten. Die deutsche Bundesregierung hat dieses schreckliche Verbrechen immer noch nicht völkerrechtlich bindend anerkannt. Sie sperrt sich weiter gegen echte Reparationszahlungen und versteckt sich hinter einer windelweichen „gemeinsamen Erklärung“.
Anlässlich des heutigen Unabhängigkeitstages Namibias erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker an die deutsche Verantwortung für den Völkermord an den Herero und Nama. Die Bundesregierung erkennt ihn bis heute nicht völkerrechtswirksam an und versucht, sich aus der Verantwortung zu lavieren.
Einladung zur Online-Veranstaltung zum Göttinger Südwestafrika-Denkmal (19.12.)
Die Gesellschaft für bedrohte Völker, das Entwicklungspolitische Zentrum (EPIZ) und Göttingen Postkolonial fordern eine Umgestaltung des Göttinger Südwestafrika-Denkmals. Zu einer Online-Veranstalt…
Das namibische Parlament hat die sogenannte „gemeinsame Erklärung“ mit dem deutschen Staat bezüglich des Genozids von 1904 bis 1908 nicht ratifiziert. Mit den traditionellen Vertretungen der hauptsächlichen Opfer wurde gar nicht erst verhandelt. Auf einer Pressekonferenz in Berlin am morgigen Freitag werden sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen und Fragen beantworten.
Abkommen mit Namibia:
• Ratifizierung von namibischer Seite verschoben
• Verteidigungsministerium scheint Demonstrationen zu verhindern
• Erneute Verhandlungen und weitere Eskalation nicht ausgeschlossen
Abkommen mit Namibia:
• Vermeidet den Begriff der Reparation und relativiert den Begriff des Genozids
• Zahlungen erwecken den Anschein von Entschädigung, gehen aber nicht an die Geschädigten
• Genozid-Konvention fordert klar, dass jeder Völkermord geahndet werden muss