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Volk: Sami

Aktion der Gesellschaft für bedrohte Völker zum Schutz der samischen Ureinwohner vor exzessivem Bergbau in Schweden

Auf dem großen Kulturfest der Nordischen Botschaften am kommenden Sonntag in Berlin wird die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die Gefährdung der Samen in Schweden aufmerksam machen und zum Schutz der Ureinwohner aufrufen. Diese protestieren gegen die sich immer weiter ausdehnende wirtschaftliche Ausbeutung ihrer Region, die sie Sápmi nennen und die reich an Bodenschätzen ist.

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Eine Reise von West nach Ost im hohen Norden

Aus bedrohte völker_pogrom 272, 4/2012Seit tausenden von Jahren bevölkern die Samen das Gebiet Sápmi im hohen Norden Europas. Das indigene Volk hatte vor allem in den vergangenen Jahrhunderten mit …

# Bericht

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Ureinwohner leiden für „unseren“ Atomstrom – RWE muss für Schutz vor Radioaktivität in Uran-Abbaugebieten sorgen!
© Daniel Matt/GfbV

Ureinwohner leiden für „unseren“ Atomstrom – RWE muss für Schutz vor Radioaktivität in Uran-Abbaugebieten sorgen!

Mit einer Mahnwache vor der RWE-Hauptversammlung in Essen hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch schwere Vorwürfe gegen den Energieversorger erhoben: „Ureinwohner leiden für „unseren“ Atomstrom!“, kritisierte die Menschenrechtsorganisation auf Schildern und forderte Schutzmaßnahmen nach deutschem Standard für Bergleute und Anwohner in der Nähe von Uran-Minen oder -Tagebau.

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GfbV fordert Herkunftsnachweis für Uran für deutsche AKW: Uranabbau verseucht Ureinwohner-Gebiete!

Am Vortag der Anti-Atom-Menschenkette von Neckarwestheim nach Stuttgart erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) daran, dass bereits ganz am Anfang des Urankreislaufs Menschen hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Die Uranminen befinden sich meist im Gebiet von Ureinwohnergemeinschaften wie bei den Adivasi in Indien, den Tuareg in Niger, den Aborigines in Australien oder den Lubicon-Cree-Indianern in Kanada.

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ILO-Konvention 169

Die ILO-Konvention Nr. 169 ist die bislang einzige internationale Norm, die indigenen Völkern rechtsverbindlich Schutz und Anspruche gewahrt; also eine Art internationales Grundgesetz.

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