Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Am 1. Juni wurde Zubair Zubairaev freigelassen. Vor fünf Jahren hatte seine Odyssee durch verschiedene russische Haftanstalten und Gefängnisse begonnen. Während dieser langen Zeit wurde er massiv gefoltert. Als er inhaftiert wurde, war er ein gesunder kräftiger junger Mann.
Nun kann er nicht mehr laufen und muss als Invalide bezeichnet werden. Seine Wärter haben ihn mit massiven Schlägen „verabschiedet“, teilt seine Anwältin Elena Maglevannaja mit, die ihn mutig und trotz Verfolgung die ganze Zeit über vertreten und verteidigt hat. Dass Zubairaev diese Hölle überlebte, grenzt an ein Wunder. Nun wird es darum gehen, dass er sich erholt und wieder gesund wird. Sicher ist er in Russland nirgends. Also muss das internationale Engagement für Zubairaev und seine Familie andauern.
Internationale und russische Menschenrechtsorganisationen haben sich für seine Freilassung eingesetzt. Auch die GfbV war von Anfang an mit dabei. Die Freilassung ist also für alle ein Erfolg. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass noch immer rund 20.000 Tschetschenen in russischen Haftanstalten sitzen und dort systematisch gefoltert werden.

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