Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Einstimmig hat das japanische Parlament am Freitag, dem 6. Juni 2008, eine Resolution verabschiedet, in der die Ainu-Ureinwohner als „indigenes Volk“ anerkannt werden und mehr Hilfe für die Minderheit gefordert wird. „Dies ist ein großer Tag für die Ainu, die nach Jahrzehnten der Diskriminierung und Assimilierung endlich als „indigenes Volk“ anerkannt werden“, erklärte der Asienreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Ulrich Delius, am Freitag in Göttingen. „Lange haben Ainu-Organisationen und ihre Unterstützer im In-und Ausland für diesen Tag gekämpft“, sagte Delius. „Wir hoffen, dass dies nun ein Durchbruch ist und zukünftig die Rechte indigener Völker in Japan stärker beachtet werden“. Noch im Frühjahr 2008 hatte die GfbV Japan in einer Eingabe beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wegen der Diskriminierung der Ainu scharf kritisiert.
Der Durchbruch sei dem G 8-Gipfel zu verdanken, der vom 7. bis 9. Juli 2008 in der Heimat der Ainu, auf der Insel Hokkaido stattfinde. Denn das Gipfeltreffen habe so viel Interesse für Hokkaido und seine Bewohner geweckt, dass Japans Politiker nicht länger die Probleme der mindestens 25.000 Ureinwohner ignorieren konnten.
Die Anerkennung als „indigenes Volk“ ermöglicht es den Ainu, nun nicht nur als Einzelpersonen, sondern auch als Gruppe Rechte einzufordern. Insbesondere verlangen die Ainu mehr Schadensersatz für zehntausende Hektar Land, die ihnen von der japanischen Mehrheitsbevölkerung geraubt wurden.

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