Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Forderung der Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) an Brasilien, das Genehmigungsverfahren und sämtliche Bauarbeiten am Belo-Monte-Staudamm im Bundesstaat Para sofort einzustellen. „Die Kommission hat am Montag ausdrücklich bestätigt, dass die indigenen Völker in die Planung und Entscheidungswege des Projektes einbezogen sein müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird“, erläuterte Yvonne Bangert, GfbV-Referentin für indigene Völker, am Mittwoch in Göttingen. „Die meisten direkt oder indirekt betroffenen indigenen Gemeinschaften wurden weder angehört noch wurde über etwaige Entschädigungen verhandelt.“
Die Menschenrechtskommission macht es der Regierung Dilma Rousseff jetzt zur Auflage, in Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen einen Beratungsprozess nach den Regeln einer freien, vorherigen und informierten Zustimmung sofort durchzuführen. Die betroffenen indigenen Gemeinschaften müssen rechtzeitig und in ihrer jeweiligen Sprache mit der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes vertraut gemacht werden.
„Ganz besonderen Wert hat die Kommission vor allem auf den Umgang mit den indigenen Gemeinschaften gelegt, die sich in die Abgeschiedenheit der Wälder zurückgezogen haben“, berichtete Bangert. „Brasilien ist nun endlich aufgefordert, alles zu tun, um diese isoliert lebenden kleinen Völker im Xingu-Becken zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Ausbreitung Krankheiten und Epidemien verhindert wird, die Siedler und Bauarbeiter einschleppen könnten.“ Binnen 15 Tagen muss Brasilien der OAS Bericht erstatten über Maßnahmen, die Forderungen zu erfüllen.
Die UN-Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation ILO 169 und die Erklärung der Rechte der indigenen Völker der Vereinten Nationen schreiben dieses Verfahren bei geplanter Nutzung von Gebieten, die von indigenen Völkern besiedelt werden, vor. Beide wurden von Brasilien ratifiziert. Die brasilianische Regierung reagierte mit Unverständnis und Verärgerung. Die Forderungen seien „voreilig und ungerechtfertigt“.

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