Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Mit Spionage erstickt die sudanesische Regierung bei ihren eigenen Bürgern nicht nur jeden Ansatz von Vertrauen, sie entlarvt ihre Politik der friedlichen Einheit mit dem Südsudan auch als falsches Spiel. Dies hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) dem Regime in Khartum am Freitag vorgeworfen, nachdem das Berliner Kammergericht am Donnerstag einen 40 Jahre alten Sudanesen wegen Spionage für den sudanesischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt hatte.
„Die radikal-islamischen Machthaber des Sudan zeigen ihr wahres Gesicht, wenn sie einerseits mit den Südsudanesen eine Koalitionsregierung in Khartum bilden und an sie appellieren, die Einheit des Landes nicht zu gefährden, und sie andererseits im Ausland systematisch ausspionieren“, kritisierte der GfbV-Sudan-Experte Ulrich Delius. „So wird kein Vertrauen geschaffen, um langfristig Frieden und ein Ende der schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan zu sichern“.
Nicht nur in Deutschland lebende Südsudanesen, auch Menschenrechtsorganisationen wie die GfbV seien ausgekundschaftet worden, berichtete Delius. So habe der Verurteilte der sudanesischen Botschaft in Berlin Informationen über Aktivitäten von Exil-Sudanesen sowie über mehrere Veranstaltungen der GfbV übermittelt. Er lebt seit mehr als zehn Jahren in Berlin und befindet sich nun wieder auf freiem Fuß. Da er geständig gewesen sei und bereits sechs Monate Untersuchungshaft verbüßt habe, sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden, hieß es zur Begründung.

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