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Aktuelles News & Artikel Christian Schmidt vor dem EGMR

Hoher Repräsentant gefährdet die Zukunft Bosniens

Christian Schmidt vor dem EGMR

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert das Handeln des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina, Herrn Christian Schmidt, im Zusammenhang mit dem Verfahren „Kovačević vs. Bosnien und Herzegowina“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): „Schmidts aktuelles Verhalten läuft dem Mandat des Hohen Repräsentanten zuwider, die Umsetzung der zivilen Aspekte des Dayton-Abkommens sicherzustellen. Mit seiner selbstgewählten Intervention vor der Großen Kammer des EGMR stellt er sich gegen die Rechtsstaatlichkeit und Überparteilichkeit, der er eigentlich verpflichtet ist. Stattdessen müsste der Hohe Repräsentant dafür sorgen, dass bereits rechtskräftige Urteile des Gerichts umgesetzt werden, die auf ein Ende der ethnischen und politischen Diskriminierung in Bosnien abzielen“, kritisiert Jasna Causevic, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung.  „So aber blockiert er Bosniens Fortschritt hin zu einer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft und leistet einer ethno-nationalistischen Spaltung des Landes Vorschub.“

In einem Schreiben an UN-Generalsekretär António Guterres und andere appellierte die GfbV, auf Einhaltung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung aller Bürger von Bosnien-Herzegowina zu bestehen und Schmidts Auftritt vor dem EGMR zu verurteilen. Causevic fordert auch die deutsche Bundesregierung auf, sich entschieden für die Umsetzung der EGMR-Urteile in Bosnien und Herzegowina einzusetzen: „Deutschland sollte seine Position im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und des Peace Implementation Council nutzen, um auf die Umsetzung sämtlicher ERMG-Urteile zu drängen. Die Bundesregierung sollte klare diplomatische Signale senden und sich öffentlich gegen die Anfechtung des Urteils ‚Kovačević vs. Bosnien und Herzegowina‘ aussprechen.“ Durch eine aktive und engagierte Haltung könne Deutschland dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in Bosnien zu gewährleisten und die Region vor einer weiteren Destabilisierung zu bewahren.

Die GfbV appelliert an das Auswärtige Amt, die Expertise der bosnischen Zivilgesellschaft in ihren politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Adil Kulenović, Präsident von Krug 99, unterstreicht die Dringlichkeit eines entschlossen menschenrechtsorientierten Handelns: „Wir sind davon überzeugt, dass Schmidt mit der selbstinitiierten Anhörung in Strasbourg den Aufbau eines europäischen, modernen bosnischen Staates und die Wiederherstellung traditioneller Werte des Zusammenlebens und einer konfliktfreien Gesellschaft untergraben will. Das widerspricht europäischem Recht. Wir fordern die Ernennung eines neuen Hohen Vertreters, der sich für die Umsetzung aller Urteile des EGMR und Empfehlungen der Venedig-Kommission im Rahmen der demokratischen Transformation Bosnien und Herzegowinas hin zu einem modernen bosnischen Staat einsetzen wird.“

Der Brief an den UN-Generalsekretär finden Sie hier und den Aufruf von Krug 99 hier.

Sie erreichen Adil Kulenović, Präsident von Krug 99, unter 23]hh8FC<o4:G@?6=F<]=:52

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