Redebeitrag von Jacqueline Mukandanga-Blam aus Ruanda
Der Völkermord an den Tutsi in Ruanda 1994
Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Göttingen Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich spreche vor Ihnen im Namen der Opfer und Überlebenden des Völkermords an den Tutsi in Ruanda. Ich bin heute die letzte Überlebende meiner Familie, und dies nur, weil ich einen deutschen Mann habe.
Ich brauche Ihnen nicht viel über diesen Völkermord zu erzählen. Auch ohne eine geschichtliche Aufklärung sind die wesentlichen Fakten bekannt oder leicht zugänglich:
Seit der Unabhängigkeit 1959 gab es Elemente eines Völkermords: Massaker, ethnische Säuberungen in ganzen Regionen, nationale und internationale Straffreiheit der Verantwortlichen, Flüchtlinge in allen Nachbarländern seit 30 Jahren.
Hinweise und Details über die Planung eines Völkermords gab es viele, auch nach den Berichten des Generals Dallaire, Leiter der UN-Truppen in Ruanda.
Die erschreckend perfekte und schnelle Durchführung des Völkermords als „Endlösung“ (Zitat General Bagosora) in nur drei Monaten ist bekannt. Wir Überlebende wissen, dass die Arbeit der Völkermörder schon nach nur zwei Wochen weitgehend „erledigt“ war – erledigt in Anführungszeichen -, mit weit über 90 % der Opfer in den ersten 2 Wochen.
Die Auswirkungen sind enorm: Über eine Million Opfer in Ruanda. In den dadurch ausgelösten Kongo-Kriegen sind auch über fünf Millionen Tote zu beklagen.
Dieser Völkermord hatte verantwortliche Planer und Organisatoren in Ruanda. Diese hatten und arbeiten wohl noch mit internationalen Partnern zusammen: Frankreich, Deutschland und andere…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat einen Botschafter der ruandischen Völkermordregierung während der gesamten Zeit mitwirken lassen.
Doch ich will zum Auftrag und der Rolle der Vereinten Nationen sprechen:
Die Statuten und Erklärungen der Vereinten Nationen, so auch die UN-Konvention gegen Völkermord, verfolgen richtige und wichtige Ziele. Die Vereinten Nationen und ihre Einrichtungen müssten also Menschenrechtsverletzungen erkennen und verhindern.
Das tatsächliche Verhalten der Vereinten Nationen in Ruanda war jedoch gekennzeichnet durch Ignoranz und Inkompetenz:
Die eindeutigen Warnungen – unter anderem vom Leiter der UN-Truppen – wurden ignoriert,
mit der Völkermordregierung wurde kooperiert und verhandelt,
die „Rebellenseite“ – in Anführungszeichen – wurde bei der Verhinderung des Völkermords nicht unterstützt.
Das Ergebnis in Ruanda ist bekannt.
Sind Ähnlichkeiten mit Darfur und Ostkongo rein zufällig?
Die Vereinten Nationen haben also mit Ihrem Verhalten den Völkermord erst möglich gemacht, nicht verhindert:
In Ruanda wurde die Einhaltung der Menschenrechte nicht erzwungen.
Eine Re-Integration der Flüchtlinge wurde über 30 Jahre nicht ernsthaft versucht.
Die Friedensverhandlungen von Arusha und das Abkommen 1993 wurden von Vertretern und Truppen der Vereinten Nationen öffentlichkeitswirksam begleitet – mit der Folge, dass sich die bedrohte Bevölkerungsgruppe in Ruanda fälschlich in Sicherheit glaubte.
Beim Start der Völkermordmaschinerie ließen sich die Vereinten Nationen täuschen und reduzieren ihre Truppen, statt einzuschreiten.
Alle Ausländer wurden evakuiert, wodurch die internationale Gemeinschaft keine Beobachter und Augenzeugen mehr vor Ort hat.
Die Tutsi als Opfer des geplanten Völkermords fühlten sich verlassen und waren tatsächlich in der Falle.
Und was haben die Vereinten Nationen nach dem schnellsten Völkermord der neueren Geschichte unternommen?
Der Völkermord wurde als solcher anerkannt und mit der Einrichtung des Tribunals in Arusha eine rechtliche Grundlage zur Verurteilung der Verantwortlichen geschaffen. Jedoch wird dieses Tribunal seine Arbeit einstellen.
Es gibt von Seiten der Vereinten Nationen bis heute keine Unterstützung oder gar Entschädigung für Überlebende.
Respektable europäische Länder, die sich rühmen, die Menschenrechte erkämpft zu haben, beherbergen und schützen Tatverdächtige.
Die Gesetzgebung vieler Länder ist heute – 60 Jahre nach dieser UN-Konvention – unzureichend und nicht in der Lage, die universelle Rechtsprechung für Völkermord zu gewährleisten.
Eine nachhaltige Verfolgung und Verurteilung der Schuldigen ist nicht sichergestellt und bedeutet daher Straffreiheit für die meisten Verantwortlichen!
Ich danke Ihnen, dass Sie mir diese Darstellung aus dem Blickwinkel der Opfer ermöglicht haben.
Ist ein erneuter Völkermord wirklich unvermeidlich?
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Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der beiden wichtigsten Vertreterorganisationen dieser Völker, wohnen auf Einladung der Bundestagsfraktion Die Linke der Plenardebatte bei. Der Parlamentsantrag wurde in direkter Abstimmung mit OTA und NTLA erarbeitet.