Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Aus Furcht vor einer bevorstehenden Abschiebewelle nach Syrien ruft ein Bündnis von zwölf Vereinen von Exil-Kurden und Flüchtlingsorganisationen unter dem Motto „Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien! Deutschland darf mit dem syrischen Folterregime nicht zusammenarbeiten!“ zu einer Großdemonstration auf.
Am Mittwoch, den 10.12.2008, um 13 Uhr am Brandenburger Tor (Platz des 18. März).
Nach der Unterzeichnung eines Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien am 14. Juli 2008 haben die ersten in Deutschland lebenden kurdischen Syrer Ausreiseaufforderungen erhalten. Bis zu 7.000 Flüchtlingen, die meisten von ihnen Kurden und Assyro-Aramäer, droht die Abschiebung.
„Diese Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Folterstaat Syrien ist skandalös“, konstatieren die Unterzeichner des Demonstrationsaufrufes. Denn auch in den vergangenen beiden Jahren habe sich die Menschenrechtssituation in Syrien nicht verbessert. Das Gegenteil sei vielmehr der Fall: so habe das Regime in Damaskus mit neuen Verhaftungswellen reagiert, nachdem die Opposition öffentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung eingefordert habe. Auch die kurdische Volksgruppe habe diese Forderung durch friedliche Proteste unterstützt.
Jeder syrische Staatsbürger, der im Ausland politisch aktiv ist, müsse im Falle einer Abschiebung mit Verhaftung und Misshandlungen rechnen. Im schlimmsten Fall könne auch schwere Folter drohen. In Syrien sind 2.500 bis 3.000 politische Gefangene inhaftiert.
Auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einer Abschiebung der syrischen Asylsuchenden nach Syrien.

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