Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
Die sudanesische Regierung hat planmäßig und kontinuierlich große Teile der schwarz-afrikanischen Bevölkerung Darfurs von arabischen Reitermilizen vertreiben lassen. Rund 4.500 Dörfer wurden niedergebrannt oder zerstört. Das Regime Bashir hat Armeeeinheiten eingesetzt, die sich an den Einzeltötungen und Massakern der Milizen beteiligten. Die Milizionäre werden bei ihren Überfällen regelmäßig von Soldaten unterstützt oder bekommen Feuer-Hilfe aus der Luft von Armee-Hubschraubern, berichten Augenzeugen. Der Geheimdienst wird gegen politische Führer und Intellektuelle eingesetzt und erhielt Sonderaufgaben im Rahmen dieser ethnischen Säuberungen. Das Militär bewaffnet die Milizen, rüstet sie mit Uniformen aus und sorgt für ihren Nachschub. Die regionalen staatlichen Behörden unterstützen deren Mobilisierung und Rekrutierung. Das Regime ist somit verantwortlich:
– für mindestens 117 Massaker,
– gezielte Morde an Einzelpersonen,
– für die systematischen Vergewaltigungen von tausenden Frauen und Mädchen,
– für Folter in Polizeistationen und Militärlagern,
– für die Massenvertreibung und provozierte Massenflucht von mindestens zwei Millionen Menschen,
– für die Verfolgung von Flüchtlingstrecks,
– für die Vernichtung von Ernten und Fruchtbäumen,
– für die Vergiftung von Brunnen,
– für den planmäßigen Raub von Vieh und Land,
– für die wiederholten Blockaden von humanitärer Hilfe für die Vertriebenen,
– für massive Übergriffe auf die Insassen von Flüchtlingslagern.
Wer „vorsätzlich einer Gruppe Lebensbedingungen auferlegt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“, begeht Genozid gemäß Artikel 2c der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord. Mit der systematischen Vergiftung von Brunnen, der Zerstörung von Dörfern und der Vertreibung der Zivilbevölkerung durch reguläre sudanesische Soldaten und verbündete Milizionäre hat sich der Sudan des Genozids in Darfur schuldig gemacht. Gemäß Artikel 8 der Völkermord-Konvention kann jeder Staat, der die Konvention unterzeichnet und ratifiziert hat, die „zuständigen Organe der Vereinten Nationen damit befassen, gemäß der Charta der Vereinten Nationen die Maßnahmen zu ergreifen, die für die Bekämpfung des Genozids geeignet erscheinen“.
Nach Ansicht der meisten Staaten werden in Darfur „nur“ Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Als einziger Staat haben die USA die schweren Menschenrechtsverletzungen in Darfur öffentlich als „Völkermord“ bezeichnet. Doch auch bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben Staatschefs aus aller Welt auf ihrem Milleniums-Gipfel im September 2005 die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, den Schutz der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Auch dieser Verpflichtung ist die Welt in Darfur bislang nicht nachgekommen.

Gemeinsam handeln – Newsletter abonnieren
Bleiben Sie informiert über unsere Menschenrechtsarbeit, Erfolge und aktuelle Kampagnen. Unser Newsletter bringt Ihnen Stimmen unserer Partner*innen, Analysen und Möglichkeiten zum Mitmachen direkt ins Postfach.

