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Aktuelles News & Artikel EU-Aufnahmestopp darf nicht für das kriegszerstörte Bosnien-Herzegowina gelten!

Appell an CDU:

EU-Aufnahmestopp darf nicht für das kriegszerstörte Bosnien-Herzegowina gelten!

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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert dringend an die CDU, ihr Europawahlprogramm noch einmal zu überdenken und das kriegszerstörte Bosnien-Herzegowina von dem darin angedrohten EU- Aufnahmestopp auszunehmen. „Es wäre skandalös, den Überlebenden der vierjährigen Belagerung von Sarajevo, den Frauen, Schwestern und Töchtern der 8.376 in Srebrenica ermordeten Knaben und Männer oder den Opfern der serbischen Vergewaltigungslager die Hoffnung auf wirtschaftliche Entwicklung und europäische Integration zu nehmen“, erklärte der GfbV-Bundesvorsitzende Tilman Zülch am Dienstag in Göttingen. In ihrem Europawahlprogramm fordern die Christdemokraten zunächst eine Konsolidierungsphase, bevor neue Länder in die europäische Staatengemeinschaft aufgenommen werden.

„Unsere Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass die Regierung Kohl an der Unterzeichnung des Dayton-Abkommens beteiligt war“, sagte Zülch. „Sie hat – wie auch die Opposition – seither hingenommen, dass die serbischen Nationalisten die Rückkehr der vertriebenen nichtserbischen Hälfte der Bevölkerung in die Republika Srpska verhindert hat. Wohl wissend um diese Situation hat dann die CDU- und danach die SPD- geführte Bundesregierung etwa 50.000 bosnische Flüchtlinge, die nicht in ihre Heimatorte zurückkehren konnten, gezwungen, in die USA oder Australien auszuwandern.“

Schließlich wies Zülch darauf hin, dass Bosnien-Herzegowina geographisch im Norden, Süden und Westen von Kroatien umschlossen sei, so dass eine gemeinsame Aufnahme beider Staaten in die Europäische Union zwingend sei.

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